Ich habe keine Geburtsurkunde, aber eine Abstammungsurkunde, ist dass normal?

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Hallo Kollan,

Du kannst beim Standesamt zusätzlich noch eine Geburtsurkunde bekommen. Dann hast du Beides. Das ist auch möglich. Aber normalerweise solltest Du mit der Abstammungsurkunde alleine auch keine Probleme bekommen. Für Umzüge brauchst Du die nicht. Nur zum Heiraten.

Stehen denn beide Elternteile in Der Urkunde oder nur Deine Mutter? Sind es dieselben Eintragungen wie im Stammbuch?

Schöne Grüße

ENM

Kollann 
Fragesteller
 19.07.2012, 21:19

Nur die Mutter, ja die selben Eintragungen.

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EinNetterMensch  19.07.2012, 21:26
@Kollann

Bist Du unehelich geboren? Wenn nur Deine Mutter eingetragen ist, dann bekommst Du beim Standesamt eine Geburtsurkunde mit beiden Elternteilen, sofern Dein Vater die Vaterschaft offiziell anerkannt hat.

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Kollann 
Fragesteller
 21.07.2012, 15:41
@EinNetterMensch

Ja, ist bin ein Bastard. Aber reicht denn nicht trotzdem die orginale Abstammungsurkunde ? Ist doch eh fast beides dasselbe.

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Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde ist doch dasgleiche.

Da steht dein Geburtsort, Zeit, Eltern und das alles oben!

PatrickLassan  19.07.2012, 20:09

Nicht ganz.

Die Abstammungsurkunde war eine Personenstandsurkunde nach deutschem Recht zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie wurde bis zum 31. Dezember 2008 von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie enthält unter anderem den Namen des Kindes, das Geschlecht, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. In einer Abstammungsurkunde werden auch eventuelle Änderungen, die seit der Geburt des Kindes eingetreten sind, beispielsweise Adoption oder Namensänderung aufgeführt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsurkunde

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normalerweise beim Familienamt oder Standesamt ( Bürgeramt ) mal nachfragen, am besten am Geburtsort, ob noch eine Abschrift der Geburtsurkunde exestiert. Diese eigentlich wichtiger ist und doch ab und an gebraucht wird. Aber , es kann auch sein , das den Ämtern die Abstammungsurkunde ausreicht.

PatrickLassan  19.07.2012, 20:10

In der Abstammungsurkunde steht grundsätzlich dasselbe wie in der Geburtsurkunde, also sollte sie zur Vorlage bei Ämtern ausreichen.

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