Ich arbeite im Sicherheitsdienst eine Schicht immer 12 Stunden,ist es erlaubt 6 bis 8 Tage je 12 Stunden hintereinander zu arbeiten?

5 Antworten

Es ist nicht einmal an einem Tag erlaubt.

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf

bis zu zehn

Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im

Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Hallo,

ja im Sicherheitsgewerbe ist das erlaubt, weil diese 12er-Schichten "Offiziell" als Schichten mit 50 % Arbeitsbereitschaft zählen, also als 6 Stunden Schicht.

Nur deswegen dürfen im Sicherheitsgewerbe so lange Schichten gearbeitet werden.

Die Realität sieht allerdings oft anders aus.

Man kann durchaus 12 Stunden am Tag arbeiten, auch mehrere Tage hintereinander. Dafür muß es dann aber Freizeitausgleich oder Geldleistungen geben. Wie z. B. eine Woche frei oder Zulagen.


dasGorg  05.01.2024, 11:27

hi

muss man dafür besonderen vertrag abschliessen und gibt es da nen gesetz das man sich durchlesen kann oder kennst du dazu irgendwelche bestimmungen?

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Nein, eigentlich nicht. 

Das maximum der Stunden die man in D arbeiten darf ist 50 Std pro Woche. Und das auch nicht regelmäßig und auch nicht mehr als 10 Std pro Tag. Und auch das nicht regelmäßig. 


JosephEngels  13.07.2015, 10:10

nein, das ist nicht richtig

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Dougan  13.07.2015, 10:11

Man kann durchaus 12 Stunden am Tag arbeiten, auch mehrere Tage hintereinander. Dafür muß es dann aber Freizeitausgleich oder Geldleistungen geben. Wie z. B. eine Woche frei oder Zulagen.

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Tuehpi  13.07.2015, 10:28
@Dougan

Richtig ist, laut § 3 ArbZG das unter bestimmten Umständen eine tägliche Arbeitszeit auf 10 Std verlängert werden kann. Das allerdings setzt voraus das innerhalb 6 Monaten / 24 Kalenderwochen die Durchschnittliche Arbeitszeit mittels Freizeitausgleich wieder "runter" auf 48 Std pro Woche gebracht wird. 

Es kann ausnahmsweise per (Haus-)tarifvertrag geregelt werden auch 12 Std pro Tag zu arbeiten, das allerdings setzt zwingend voraus das ein Großteil der Arbeitszeit in (Ruf- bzw Arbeits-)Bereitschaft verbracht wird oder ein WESENTLICH kürzerer Ausgleichzeitraum wie 6 Monate/ 24 Kalenderwochen eingehalten wird. 

Wenn der Fragesteller also 6-8 Tage 12 Stunden schichten arbeitet und dann 4-5 Tage frei hat, könnte es also u.U. konform dem ArbZG sein. 

Die Thematik ist nicht so einfach, und ein definitives "Nein" gibt es nicht. Da hast du recht. Ein definitives "Ja" aber auch nicht :)

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