EBay Verkäufer beendet Auktion, rechtlich okay?

Nein 63%
Ja 38%

8 Stimmen

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Nein

Das sollte ein Verkäufer mal bei mir versuchen, hier ist nämlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustande gekommen, den musst Du nur durchsetzen:

Klicken: eBay-Auktionen: Abbruch kann teuer werden

Klicken: Angebote bei eBay sind verbindlich

Klicken: Internetrecht - eBay - zu niedriger Preis

Klicken: Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion

Klicken: Haftung bei Abbruch von eBay-Auktionen

Klicken: Mit eBay Kontakt aufnehmen

Das ist übrigens alles, was eBay für Dich tut, weil eBay nicht am Kaufvertrag beteiligt ist.

Und ich bekäme meinen Artikel zum Gebotspreis bei Abbruch, sei Dir sicher.

Wenn du die Karte für 200 € ersteigerst, sich der Verkäufer aber 300 € erhofft hat, und dann nach Ablauf der Aktion den Kauf plötzlich abbricht, kannst du natürlich auf Erfüllung des Vertrages pochen, bzw. dann auf Schadensersatz klagen.

Die Frage ist dann halt immer, ob es die Sache wert ist.

Normalerweise ist das ja bei eBay ja auch nicht ohne weiteres möglich.

Die Verkäufer gehen dann ja meist den "Artikel ist beschädigt oder verloren gegangen" Weg.

Kann man ja kaum überprüfen ... außer wenn wenig später dann genau der Gleiche Artikel wieder eingestellt wird.

Dann würde ich es auf jeden Fall melden.


Rasentraktor007  22.01.2024, 16:16

Es geht dem Fragesteller hier um die Rechtslage bei einem vorzeitigen Abbruch einer Auktion, nicht nach deren normaler Beendigung.

Auch bei einem vorzeitigen Abbruch durch den Verkäufer hat der Höchstbietende Anspruch auf den Artikel, und zwar zum letzten sichtbaren Gebotspreis.

Und diesen Anspruch kann er mit Leichtigkeit durchsetzen.

LuciusArtorius  22.01.2024, 16:18
@Rasentraktor007
Es geht dem Fragesteller hier um die Rechtslage bei einem vorzeitigen Abbruch einer Auktion,

Aha. Da war ich wohl zu dumm das aus der Frage herauszulesen.

Allerdings bin ich nicht zu dumm, um zu wissen, dass du mir mit der anderen Konstellation nichts neues erzählst.

Nein

Der Verkäufer kann versteckt ein Mindestgebot festlegen - bevor das erreicht ist, kann die Ware nicht ersteigert werden.

Hat er das unterlassen, muss er die Sache zum Höchstgebot abgeben.
Tut er das nicht freiwillig, kannst Du die Herausgabe einklagen...

Du hast deine Frage etwas unglücklich gestellt, denn:

Jetzt frag ich mich ob der Verkäufer ( Privatverkauf ) einfach so die Auktion beenden kann weil ihm/Ihr der Betrag zu niedrig ist.

Antwort: Nein kann er nicht

Kann ich da dennoch auf mein Recht pochen

Antwort: Ja