Hilfe, kann er(Hauptmieter/Mitbewohner) gegen mich klagen?
Ich lebe in Berlin und bin bei meiner Mutter amtlich angemeldet, jedoch hatten wir uns nicht gut in den Haaren, weshalb ich schnell ausziehen wollte. Ich habe dann tatsächlich die schnellstmögliche Option genommen-Anzeige auf Ebay gesehen, jemand suchte einen Mitbewohner.
Ich lebte (20.01.23-anfang märz 23) dort ohne Anmeldung, was ich nicht umgehen konnte, da der Hauptmieter es erst nach einer Bestimmten Zeit machen wollte.
Wegen familiären und psychischen Problem konnte ich nach einem Monat die Miete nicht bezahlen und schob das immer weiter nach hinten. Ich wohnte anschließend bei meinem Freund, aber meine Klamotten und persönlichen Dinge waren/sind noch in der Wohnung.
Jetzt droht er mir mit einem Anwalt, weil ich noch die Schlüssel habe und hatte mir ebenfalls gedroht all meine Sachen wegzuwerfen und hat mich blockiert, sodass ich ihn nicht mehr kontaktieren kann.
Ich musste mehr Miete als er bezahlen und konnte mein Zimmer nicht abschließen, das heizen war in den kalten Monaten auch nicht möglich, sowie das WLAN, welches mir Anfangs versprochen wurde, zudem waren da Wohnzimmer Möbel drinnen, die drin gelassen werden mussten (auf Wunsch vom Hauptmieter) und 24/7 kamen kleckernde Geräusche aus den Wänden und für alles das musste ich 550 Euro für 18qm monatlich bezahlen?!
Vielleicht auch als zusätzliche Info: Hauptmieter hat eine genehmigung in Deutschland nur bis August 2023, da seine letzte Anfrage abgelehnt wurde.
Kann mir jemand helfen wie ich das Problem lösen kann?
2 Antworten
Du solltest die Miete bezahlen. Wenn man einen Vertrag eingeht, muss man den auch erfüllen!
Wegen Mängeln ist zwar die Miete gemindert, aber das kann man nicht rückwirkend fordern. Das ist jetzt also kein Argument, und schon gar keines, um gar nichts zu zahlen.
Er kann gegen dich Klage erheben wegen Unterlassung der Mietzahlung und wenn der dich kündigen sollte, wegen Herausgabe und Räumung der Mietwohnung, vorausgesetzt, du ziehst nicht fristgerecht nach der Kündigung aus.
Aber die Androhnung eines Rechtsstreites unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes steht erst einmal nur im Raum.
Deine Darstellung der Sachlage ist ziemlich ungenau. 20.01.23 eingezogen und sofort über 500€ Miete bezahlt? Ab 01.03.23 keine Miete mehr bezahlt? Heizen nicht möglich ab 20.01.23 ? Welche Vereinbarungen über Betriebskosten und Elektroenergie? Warum kein WLAN? Schriftlicher Mietvertrab liegt vor? Demzufolge Kaution übergeben?
Sofort zum 30.06.23 könntest du schriftlich kündigen.Willst du das? (MV nach §549 BGB)Kü. nach §573 (3) BGB.......
Es gab von Anfang an keinen Vertrag. Ich habe weder noch eins zu Gesicht gekriegt und erst recht keinen unterschrieben.
Er hatte mir Anfangs versprochen, dass ich heizen könne wann ich will und Internet mit in den Kosten drinnen sind. Das hat sich aber als falsch herausgestellt nach ca. 2-3 Wochen.
Ich habe ihm nie gesagt, dass ich ihm die Miete nicht zahlen würde. Ich teilte ihm mit, dass ich in dem Moment nichts machen könne, da ich nicht mal Geld für Lebensmittel hatte.
Er hatte mir aber auch gesagt gehabt, dass ich all meine Sachen nicht sehe und hat sie mit im seinem Zimmer genommen und ebenso hat er mir mitgeteilt, dass ich die Miete nicht zahlen müsse, sondern nur meine Sachen abholen solle, was aber wieder seinerseits umentschieden wurde.
Ebenso hatte er mir versprochen, dass er das Schloss austauschen würde, damit ich das Zimmer abschließen könne, was aber nie geschah und er sich ab und zu ohne meines Wissens sich Zutritt verschafft hat.
Er verursachte mehrmals Lärmstörungen indem er laut telefonierte oder Besuch hatte, mit dem er intim bis früh morgens wurde.
Und zudem bin ich mir sehr sicher auf Grund dessen, dass ich da ohne Anmeldung lebte, dass er nicht mal der Hausverwaltung eine Anfrage gestellt hat für einen Mitbewohner.
Tja, wenn du noch nie Miete bezahlt, keinen schriftlichen MIETvertrag abgeschlossen hast, dann bist du tatsächlich kein Mieter, bestenfalls ein Wohnungsnehmer auf Leihbasis nach § 598 BGB oder eben nur ein Mitbewohner auf Duldungsbasis. Beide Wohnformen kann der Wohnungsbesitzer sofort beenden, macht er aber nicht, was will er da mit einem Anwalt ? Der kann auch nicht mehr als dein Wohnungsbesitzer (Hauptmieter): Die Duldung durch Erklärung beenden oder den Leihvertrag schriftlich fristlos kündigen.
Nun hast du das geduldete Wohnen offiziell beendet aber du hast nun einen Haerausgabeanspruch an den Herrn, was deine Einrichungsgegenstände und persönlichen Utensilien betrifft. Erkläre ihm schriftlich mit Einwurfeinschreiben, dass du diesen Anspruch auch mit Rechtsmitteln durchsetzen wirst, wenn er weiterhin die Herausgabe verweigert . Setze eine moderate Frist. Passiert während der Frist nichts, musst duklage am Amtsgrict erheben. Du hast keione Geld? Dann musst du Prozesskostenhilfe beantragen. Fertige eine Inventarliste an.
Hast du überlesen, dass das Zimmer nicht beheizbar ist/war?