Heizkostenabrechnung?

3 Antworten

Da du jetzt nicht mehr im Leistungsbezug bist, musst du das Guthaben nicht zurückzahlen. Selbstverständlich ist dieses vom Vermieter an dich auszuzahlen, du bist Mietvertragspartner und nicht das Jobcenter.


RENALENNE  02.05.2022, 00:23

wenn in der Vergangenheit das Jobcenter die Warmmiete zahlte, also in 2021 und es ist ein Guthaben entstanden so muss die Abrechnung dem Jobcenter vorgelegt werden, auch wenn Sie jetzt nicht mehr in Leistungsbezug stehen... das ist ja eine Abrechnung aus dem Jahr vorher, also immer rückwirkend !

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albatros  02.05.2022, 01:17
@RENALENNE

Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens des Guthabens an sondern wann es fällig ist. Wenn also in 22 für 21 abgerechnet wirdund der Kunde ist nicht mehr im Leistungsbezug, muss er weder die Abrechnung vorlegen noch etwas zurückzahlen.

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Das Guthaben steht dem Jobcenter zu, da dieses ja die Heizkosten bezahlt hat.

Um Ärger zu vermeiden, besprichst du das besser mit dem Amt. Dürfte aber zu deinen Ungunsten ausgehen.


Adam79 
Fragesteller
 01.02.2022, 12:38

Das heißt?

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LittleMac1976  01.02.2022, 12:45
@Adam79

Das Geld gehört dem Amt, denn die haben ja auch vorher das Geld bezahlt und nicht du

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Adam79 
Fragesteller
 01.02.2022, 20:43
@LittleMac1976

Ja aber von meinem lebensunterhalt wurden ja jeden monat 103€ für Betiebskosten und miete einbehalten.Meine alte Wohnung war 425€ warm neue wohnung ist 528€.

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RENALENNE  02.05.2022, 00:24

wenn bei einer Überprüfung festgestellt wird, dass es ein Guthaben gab, gilt der Vorwurf des Sozialbetrugs.

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