Hausverwaltung/Vermieter ist extrem unseriös, ist das ein Betrug, Kaution bereits gezahlt?
Guten Tag,
Ich bin durch Immobilien Scout auf einen Makler gestoßen, der mich in eine Wohnung vermittelt hat. Auftraggeber war der Vermieter.
Ich habe den Vertrag zugeschickt bekommen, ihn unterschrieben und zurück geschickt für eine Gegenunterschrift. Ich habe der Maklerin die Überweisung der Mietkaution in Höhe von 1700€ Auf das im Vertrag angegebene Mieterkonto nachgewiesen und wir hatten dann die Wohnungsübergabe.
bis hierher alles gut.
der Vertrag beginnt zum 01.01.22
die Übergabe war am 04.01.22
jetzt ist der 10.01.22 und ich habe einfach noch nicht den Mietvertrag von denen unterschrieben zurückbekommen.
Problem: Ich erreiche seit 2 Wochen absolut NIEMANDEN von der Hausverwaltung. Weder über email noch Mailbox oder Anruf. Egal welche Uhrzeit welcher Tag.
ich benötige aber dringend eine Vermieterbescheinigung oder wie sich das nennt, um mich beim Bürgeramt ummelden zu können. Allgemein möchte ich überhaupt etwas in der Hand haben um ein sicheres Gefühl zu bekommen.
die Maklerin habe ich jetzt oft genug angerufen und genervt sie sagt nur, dass es lange dauert weil das eine sehr große Company ist und die Verwaltung gewechselt hat und die kommen alle nicht hinterher weil das einfach so gigantisch ist.
aber wie lange soll ich das bitte so mitmachen? Ich meine ich habe nicht mal eine Unterschrift, die den Vertrag gültig macht. Ich warte vergebens.
wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
4 Antworten
Du hast bisher alles richtig gemacht. Der Vermieter (oder die Maklerin?) hat dir einen antrag zugesendet,, du hast den Antrag angenommen und an den Vermieter zurück gesendet. Damit ist zumindest ein mündlicher Mietvertrag geschlossen worden. Wurde die Kaution auch an den Vermieter übergeben?
Du bist Besitzer der Mietwohnung, denn dir wurde die Wohnung am 4.1.2022 übergeben. Du wohnst inzwischen darin und hast gewiss schon die erste Gesamtmiete bezahlt. Hast du vom Mietvertrag eine Kopie gefertigt, bevor du ihn abgesendet hast?
Das Wohnungsübergabeprotokoll kannst du vorläufig beim Einwohnermeldeamt vorweisen und um Terminaufschub bitten, weil die Verwaltung des Vermieters bis jetzt nicht reagiert hat. Mach dir keine Sorgen und sichere deine Zahlungsbelege.
Die Maklerin möge dir erklären, wie sie zu der Aussage kommt, dir würde die erste Miete erlassen. Derartige Versprechungen siond ojhne Veollmacht des Vermieters unseriös. Im Vertragsangebot wist es nicht erwähnt, nur das zählt. Ohne Mietzajhlung isteht dein M;ietbeginn auf wackligen Füßen. Wer hat dir Wohnungsschlüssel und Wohnung am 4.1.22 übergeben?Die Maklerin oder ein Vertreter des Vermieters?
Zudem ist es so, dass nicht bei Vertragsannahme sondern erst nach offiziellen Mietbeginn Kaution übergeben und Gesamtmiete zu bezahlen sind. hebe die E-Mail der Maklerin gut auf, wohlmöglich wird sie als Beweismittel noch gebraucht.
Die Maklerin selbst hat die Schlüssel Übergabe gemacht. Ich habe es im Vertrag ebenfalls nicht lesen können. Die Frau wirkte aber wirklich sehr nett und hat auch dabei mitgewirkt, dass wir die Wohnung überhaupt bekommen, da unsere Eckdaten jetzt nicht all zu sehr für uns sprachen.
Kein Wunder, die Maklerin wird dafür eine Provision erhalten, hast du da eine Provision bezahlt? 'Hat die Maklerin eine Vollmacht zur Vermietung vorgelegt? Lass sie dir morgen noch zeigen! Hast du ein Übergabeprotokoll?
Ich habe keine Provision bezahlt, der Vermieter hat sie beauftragt. Eine Vollmacht zur Vermietung habe ich keine bekommen. Das war für mich auch so ein großes Fragezeichen. Aber sie hat ja die Schlüssel gehabt. Das Übergabeprotokoll wollte sie mir noch zusenden. Hat sie bisher noch nicht gemacht. Sie lässt sich echt Zeit. Irgendwie finde ich das alles sehr seltsam. Aber als ich die Maklerfirma gegoogelt habe sah alles ganz seriös aus. Zwischenzeitlich hatte ich Angst, dass das nur eine Betrugsmasche ist.
Ich bin einfach total verunsichert und weiß nicht was das werden soll. Und wenn ich dann sage „Ich benötige noch den Vertrag unterschrieben zurück und das Übergabeprotokoll wird sie bisschen muffig und sagt so unterschwellig „naja du weist aber schon dir wurde die erste Miete erlassen und eigentlich hätte das mit euren Eckdaten ja auch nicht so geklappt“ ich könne nicht so schnell mit eine Rückmeldung rechnen, die benötigen angeblich Zeit und sie selbst wäre auch sehr gestresst, deswegen kam sie wohl nicht dazu das Übergabeprotokoll einzuscannen. Sehr sehr seltsam.
so fühle ich mich total unwohl dabei mich in diese Wohnung einzurichten.
das einzige was ich halt seriös finde ist der Vertrag weil der wirklich professionell erstellt wurde und dorr wie bei Genossenschaften wirklich alles abgedeckt ist.
Wer steht denn als Vermieter im Vertrag? Hier könnte es sich tatsächlich um Betrug handeln. Prüfe bei deiner Bank, wohin Kaution und Betriebskosten gezahlt wurden. Die Maklerin solltest du auffordern unter Fristsetzung eine Kopie des Protokolls und die Vollmacht an dich zu übergeben. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist solltest du Anzeige wegen Betruges aufgeben. Weise die Maklerin auf deine Absicht einer Anzeige hin.
Sollte inzwischen der MV bei dir eintreffen, ist das nicht mehr nötig. Keinesfalls zahlst du vorläufig die erste Miete. Welche Begründung für den angeblichen Mieterlass gab denn die Maklerin an?
d.i.i. 8. Bestand A GmbH vertreten durch Riverhome GmbH.
eine Begründung für den Mieterlass habe ich nicht bekommen. Ich meine gehört zu haben wie sie meinte sie wolle uns unterstützen, weil sie weiß, wie schwer es ist als junges Pärchen eine Familie zu begründen.
Sie hat auch sehr authentisch gewirkt. Ich will es jetzt ungerne kaputt machen. Ich meine letztenendes bin ich ja in der Wohnung. Ich bin in einer Zwickmühle. Ich weiß nicht, ob und in wie weit sie mir schaden könnte zum derzeitigen Stand.
Dann stehen auch die Straße und Hausnummer der Riverhome Gmbh dabei >> Wiesbaden , Luisenstr. 8 ? Fax/Telefon ebenso wie e-mail Adresse? Einwurfeinschreiben flankiert mit Fax und e-mail über das pro ceder des Zustandekommens des Mietvertrages mit dringender Bitte um Rückantwort bis 14.01.2022. Da gehst du der Maklerin aus dem Weg.
Einfach da wohnen und warten.
Dann meldest du dich halt später um, wenn du dann Strafe zahlen sollst, erkläre es ihnen, dann ist es auch fertig.
Du brauchst da keinen dummen Mietvertrag für deine Sicherheit,.
Dass du Miete zahlst, einen Schlüssel hast und dein Zeug da steht, ist ausreichend.
Wie Gerhardt schon schrieb, ist zumindest ein mündlicher Mietvertrag geschlossen worden auf Grundlage des Vertragsangebots, das Dir schriftlich vorgelegt wurde. Diese Sicherheit hast Du auf jeden Fall. Beleg dafür ist die Schlüsselübergabe und die Zahlung der Kaution und bestimmt auch die Zahlung der ersten Miete. Kein Grund also für Unruhe diesbezüglich.
Einwohnermeldeamt: Normalerweise kannst Du innerhalb der gesetzliche Frist auch ohne die Wohnungsgeberbescheinigung dort aufschlagen und Dich anmelden. Zur Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung ist der Vermieter verpflichtet und auch nur er wird belangt, wenn diese nicht kommen sollte.
Es soll Einwohnermeldeämter geben, die eine Anmeldung ohne diese Bescheinigung gar nicht zulassen. Das wäre allerdings gesetzwidrig.
Dazu gibt es z. B. den §19 Abs. 2 des Meldegesetzes:
(2) Verweigert der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person die Bestätigung oder erhält die meldepflichtige Person sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig, so hat die meldepflichtige Person dies der Meldebehörde unverzüglich mitzuteilen.
Dass Du innerhalb von 2 Wochen verpflichtet bist, Dich anzumelden, ergibt sich aus §17.
In Kombination dieser beiden Verträge ergibt sich, dass Dich das Meldeamt nicht zurück weisen kann, wenn Du ohne Wohnungsgeberbescheinigung ankommst. Tut es das dennoch, lass Dir das schriftlich bestätigen, um ggf. einer späteren Strafe vorzubeugen.
was den Mietvertrag angeht, auch mündlich geschlossene Verträge sind gültig bis die Schriftform eintrifft.
vorerst: vielen Dank für deine Hilfe!!!!!!
Wurde die Kaution auch an den Vermieter übergeben?
gewiss schon die erste Gesamtmiete bezahlt
Die Maklerin sagte uns, dass die erste Kaltmiete erlassen wird. Das teilte sie uns auch per Email schriftlich mit, in der selben Email in der sie auch den Mietvertrag von der Hausverwaltung als PDF zugeschickt hat.
also habe ich nur Nebenkosten und Heizkosten für Januar überwiesen.
ich erinnere mich aber, dass im Vertrag Stand, dass die erste Miete gemeinsam mit der Kaution mit gezahlt werden muss. Gilt denn in meinem Fall jetzt die Miete für Februar erst als erste Miete und ich hätte quasi bei Überweisung der Kaution bereits für Februar zahlen müssen?