Hat eine Berufskrankheit?
Was mit der Erwerbstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu tun , wenn man berufsbedingt wegen Berufskrankheiten die Berufe nicht mehr ausüben kann ? Und das der Grund ist die Berufe nicht mehr ausüben zu können ?
Vielleicht versuchst du es noch mal verständlich?
Hab ich
4 Antworten
Zunächst ist der jenige arbeitsunfähig.
Eine Berufskrankheit muss erstmal bestätigt werden- was größtenteils nur über ein Gerichtsverfahren mit Unterstützung eines guten Sozialrechtler und viel Ausdauer geklärt werden kann.
Zuerst geht es um die Feststellung der Erwerbsfähigkeit, Wenn dir eine volle Erwerbsminderung zugesprochen wird - musst du auch dem Arbeitsmarkt nicht mehr zu Verfügung stehen.
Bist du noch erwerbsfähig aber nicht mehr in dem ursprünglich erlernten Beruf einsetzbar- werden die Möglichkeiten entsprechend Krankheit und Interesse auf andere Aus/Weiterbildungen gesucht. Dein Alter spielt hierbei natürlich auch noch eine Rolle.
So tief bin ich in dem Thema nicht - aber die BG Rente sollte es dann geben.
Der Bekannte ist in Hartz IV weil nichts weiter passiert
Damit Anspruch auf eine Rente bei der BG besteht, muss die Berufskrankheit erst mal anerkannt sein.
Dann wird ein medizinisches Gutachten erstellt, indem ein Gutachter oder eine Gutachterin die erkrankungsbedingten funktionellen körperlichen Einschränkungen beschreibt. Je nach Erkrankungsart können das sehr unterschiedliche Einschränkungen sein. Bei orthopädischen Erkrankungen wird zum Beispiel betrachtet, wie beweglich ein Körperteil noch ist und ob zum Beispiel Gang/Stand oder anderweitige Körperfunktionen eingeschränkt sind.
Anhand dieser Einschränkungen soll der Gutachter/die Gutachterin die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) begründet vorschlagen. Sie ist ein abstrakter Begriff und soll beschreiben, wie viel Prozent der Berufe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch die erkrankungsbedingten Einschränkungen verschlossen bleibt. Das wird nie konkret berechnet, sondern es gibt durch langjährige Rechtsprechung Erfahrungswerte, welche Einschränkungen welche MdE begründen.
Wie du schon schreibst, besteht dann ab einer MdE von 20% in einem einzelnen Versicherungsfall Anspruch auf eine Rente oder es besteht ein Anspruch, weil in mehreren Versicherungsfällen mindestens 2 x 10% vorliegen.
Du hast beschrieben, dass die Person zwischenzeitlich von der Krankenkasse in Bezug auf das Krankengeld ausgesteuert worden ist. Bei der BG ist die Zahlung des sogenannten Verletzungsgeldes (nennt sich auch bei Berufskrankheiten so) nicht auf die 78 Wochen beschränkt. Die BG muss bei Anerkennung der Berufskrankheit also überprüfen, ob sie ebenfalls nur 78 Wochen Verletztengeld zu zahlen ist, weil sie der Prognoseentscheidung über die nicht-eintretende Arbeitsfähigkeit folgt.
Ob ein Beruf weiterhin tatsächlich ausgeübt wird oder ausgeübt werden könnte, das spielt bei der BG-Rente keine Rolle. Das Einkommen wird nicht auf die Rente angerechnet und die ausgeübte Tätigkeit hat in der Regel keinen Einfluss auf die MdE (es sei denn, es wird durch die Tätigkeit deutlich, dass die Einschränkungen nicht so gravierend sein können).
Ich hab die Anetkennung aber es tut sich nichts weiter was die finanzielle Absicherung angeht was tun das Landessozialgericht selber anschreiben wenn der Anwalt nur Bonus will von der BG selber tätig werden und den Richter da anschreiben
Wonach wird die MdE berechnet nach dem letzten Brutto bin jetzt ganz unten finanziell
Dann wird die zuständige BG versuchen, dich umzuschulen.
Auch bei Berufskrankheiten und unter 3 Stunden in den Beruf und unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wie sieht es da aus
Wenn das dauerhaft so ist, erhält er ja die volle Erwerbsminderungsrente. Aber bei Berufskrankheiten (z. B die Bäcker-Krätze) kann man ja durchaus noch etwas anderes machen.
Wenn ich die Frage richtig verstehe meinst du das du, oder jemand anders berufsunfähig bist !? Das heißt aber nicht gleichzeitig, dass man dann erwerbsunfähig ist. Damit ist gemeint, dass man sehr wohl noch arbeiten gehen kann und Geld verdienen kann. Nur eben nicht in seinem erlernten Beruf.
Es geht darum wenn jemand in seinen Beruf nicht mehr arbeiten kann wegen Berufskrankheiten muss er auf den allgemeinen Arbeitsmarkt noch vermittelbar sein damit man Anspruch auf eine BG Rente hat oder hat er kein Anspruch auf einer BG Rente
Ob ein Anspruch auf Rente besteht wird von Ärzten und Ämtern entschieden.
Einen Anspruch auf BG Rente hätte er, wenn es eine bereits anerkannte Berufskrankheit ist oder er einen Arbeitsunfall in seinem Beruf hatte, was ihn daran hindert seinen Beruf weiter ausüben zu können. (Sind nur meine Gedanken! Ich bin kein Profi darin!)
Wenn durch die BG eine Berufskrankheit mit einer dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 20 % festgestellt wurde, dann gibt es die entsprechende Rente von der BG. Egal ob man dann noch arbeitsfähig ist, oder wie viel man verdient. Selbst wenn man im Job bleibt und genau so viel verdient wie vorher.
Was ist wenn man in den Beruf unter 3 Stunden ist und auch auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Stunden bekommt man da BG Rente bei anerkannter Berufskrankheiten