Hat das Fahrrad oder KFZ Vorfahrt?
Ein Fahrrad fährt auf dem Fußweg welcher rechts neben der 30er-Zone verläuft.
Als ich vorbeifahre nutzt der Fahrradfahrer plötzlich den abgesenkten Bordstein einer Ausfahrt und ich kann im letzten Moment durch eine Vollbremsung Schaden verhindern. Glücklicherweise war ich auch recht langsam unterwegs.
Als Autofahrer hat man natürlich die Pflicht in einer 30er-Zone vorsichtig zu fahren, was ich durch meine begrenzte Geschwindigkeit (ca 15 kmh) m.M.n. getan habe.
Wer wäre Schuld würde es nun doch zu einem Schaden kommen?
2 Antworten
Auch für Fahrradfahrer gilt: ein abgesenkter Bordstein ist wartepflichtig. Er hätte sich also erst vergewissern müssen, dass keine Gefahr besteht, wenn er über den Bordstein herunter auf die Straße fährt.
Leider bekommt man oft eine Teilschuld, wenn man einen Fahrradfahrer anfährt. Eine Dashcam kann da Abhilfe schaffen.
Sicherlich läge die Hauptschuld beim Radfahrer.
Aber man kann leider nie wissen, was einem gegnerischen Anwalt an Argumenten einfällt, vielleicht doch wenigstens eine gewisse Teilschuld auf dich zu verweisen.