Hartz 4 bekommen wenn man ein freiwilliges soziales Jahr macht?

6 Antworten

Kann ein Freiwilliger während des Freiwilligendienstes den Hartz 4 Regelsatz beziehen?

Die Antwort ist eindeutig: Freiwilligen nach dem BFDG stehen dem Arbeitsmarkt zwar nicht zur Verfügung, denn beim Freiwilligendienst handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Rechtsverhältnis anderer Art. Doch Hartz 4 kann nicht nur beziehen, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Auf Verfügbarkeit kommt es beim Anspruch auf ALG 2 nicht an.

Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz können wie FSJ-ler aufstockend ALG 2 bekommen, wenn die Sach- und Geldleistungen ihren Lebensunterhalt nicht decken.

In Punkt 10.22 der Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit wird ein Jugendfreiwilligendienst sogar als wichtiger Grund akzeptiert, der es rechtfertigt, dass entsprechend § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II keine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme aufgenommen werden muss.

Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt, wenn es sich um ältere ALG 2 Empfänger handelt. Diese müssen grundsätzlich vorrangig arbeiten. Bei Jugendliche, die das Freiwilligenjahr als Überbrückung zwischen Schule und Ausbildung/Studium nutzen wollen, ist das jedoch anders, wie oben dargelegt.

Das folgt aus § 1 Abs. 1 Abs. 7 ALG II Verordnung bzw. Punkt 11.114b der BA-Richtlinien, der festlegt, was vom Taschengeld der Freiwilligen auf das Arbeitslosengeld 2 anzurechnen ist.

In diese Richtung ging auch die Gesetzesbegründung der Bundesregierung, die bei der Schaffung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes die ALG-2-Verordnung angepasst hat: "Mit der Regelung soll die Motivation von Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, gestärkt werden, an einem Bundesfreiwilligendienst teilzunehmen. Analog der bisher geltenden Regelung für Jugendfreiwilligendienste werden von dem Taschengeld nach § 2 Nummer 4 BFDG 60 Euro nicht auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet. Hinzu kommen die weiteren Absetzbeträge vom Einkommen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch." (BR-Drucksache 849/10)

https://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html

"Hartz 4" steht einem bereits ab Vollendung des 15. Lebensjahres zu.

Wenn man noch bei den Eltern wohnt, dann wird das Eltern-Einkommen angerechnet, so daß man u.U. kein ALG 2 bekommt.

Ob das FSJ dem Bezug von ALG 2 entgegensteht, wäre mit dem Jobcenter abzuklären. Ich denke nicht, daß es zu Problem führt.

Man kann ab dem 15 Lebensjahr ALG - 2 beziehen und beantragen, man kann auch bei einem freiwilligen Dienst eine Aufstockung durch ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter erhalten bzw.vorrangig auch Wohngeld von der Wohngeldbehörde, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.

Da du aber noch unter 25 bist und bei deiner Mutter wohnst, bildest du mit dieser eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), wenn du deinen eigenen Bedarf nicht durch eigenes anrechenbares Einkommen decken kannst.

In einem freiwilligen Dienst wie z.B. einem FSJ - steht einem im Normalfall ein monatlicher Taschengeld vom Träger zu und dieses wird bis zu monatlich 200 € Freibetrag nicht auf deinen Bedarf angerechnet.

Du wirst dann also unter 25 keinen eigenen unabhängigen ALG - 2 Anspruch haben, diesen könntest du dann nur gemeinsam mit deiner Mutter haben, wenn diese euren Gesamtbedarf nach dem SGB - ll nicht mit ihrem anrechenbarem Einkommen / Vermögen decken könnte.

Aber auch hier müsste dann ggf.vorrangig ein evtl.Anspruch auf Wohngeld geprüft werden, dafür findet man im Internet auch einen kostenlosen Rechner.

In einem freiwilligen Dienst besteht dann ab 18 und unter 25 auch wieder Anspruch auf Kindergeld, welches dann aber mit anderem Einkommen zu 100 % als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet würde, solange du dieses zur eigenen Bedarfsdeckung noch benötigen würdest.

Bekommt man da nicht eine kleine Vergütung, die zumindest für den Unterhalt (ohne Miete) reichen sollte? Essen, Kleidung, Fahrtkosten?

Deine Eltern sind für deinen Lebensunterhalt zuständig!


Elsternchef 
Fragesteller
 05.07.2020, 03:11

Wenn ich 18 bin, gibt's doch kein Unterhalt mehr und kein Kindergeld.

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