Handynummer und Adresse an fremde weiterleiten strafbar?

5 Antworten

Das Problem ist ja sicherlich nicht, dass du behauptest dass jemand Anders sich für Dich aus gibt, (Denn das wärst ja trotzdem du und du hättest die Oberhand)sondern das Problem ist, dass man deine Daten überhaupt erhält.

Richtig gute Chancen hast du erst, wenn du eintragen lässt das deine Nummer nicht den Telefon Büchern veröffentlicht wird. Das kannst du bei jedem Eintrag machen, im Fernmelderegister. Dann würde ich darauf klagen, dass du entschädigt wirst, weil man ja diese Daten trotzdem erhalten hat und du die ganze Prozedur noch einmal erledigen musst und das ganze in einen Zusammenhang bringst, der In Geld darstellbar ist.

Darauf zu klagen ist auf jeden Fall möglich und ich glaube das hat auch Erfolg. Aber ich würde mir einen Rechtsanwalt nehmen.

Hier noch eine Einschränkung: Wenn du das nicht für private Kontakte nutzt, oder zum Beispiel für eine Standleitung oder so, dann hast du noch schlechtere Karten. Weil deine Identität ist ja ansonsten nur durch deine personenbezogenen Merkmale geschützt. Alles andere wäre ja wieder ein Produkt der Wirtschaft. Dann wäre allenfalls eine Anzeige wegen sexueller Belästigung möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wechsel deine Telefonnummer und gib sie nicht an jeden einfach so weiter.

An alle, die WA, Facebook und Co die Adressbücher aus dem Handy, dem PC und sonst freigeben:

Ja, es ist strafbar, wenn Ihr persönliche Daten von anderen ohne deren schriftliche Einwilligung weitergebt. Das war schon vor der DSGVO so.

Bis heute hat das leider noch niemandangezeigt. Ich bin nie auf FB, WA und Co gewesen und trotzdem haben die alle meine Daten, weil niemand Hirn genug hatte, darüber nachzudenken, ob alle Kontakte das okay finden, wenn die Daten weitergegeben werden. Ich wollte es nie.

Fakeprofile, die Deine Existenz nachmachen sind noch ein zusätzliches Kaliber. Das könnte unter Nachstellen / Stalking fallen, eventuall auch noch anderes.

Laura555ify 
Fragesteller
 16.08.2019, 11:39

Ich habe der besagten Person bei Instagram geschrieben und diese meinte zum Schluss "du wirst mir zu langweilig, ich suche mir ein neues Opfer". Somit ist es doch mehr als deutlich, dass böse Absichten dahinter gesteckt haben, also denken Sie, dass es nun ratsam wäre erneut zur Polizei zu gehen?

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Naja. Erlaubt ist das sicherlich nicht, allerdings ist das per se auch keine großartige Straftat, die jetzt mit Nachdruck verfolgt werden würde.

Am einfachsten ist es, wenn du dich selbst darum kümmerst, dass so etwas gar nicht erst passieren kann. Also: Nicht Hinz und Kunz deine Handynummer geben, nicht lauter Fotos von dir öffentlich ins Internet stellen.

Ist doch ganz einfach.

Laura555ify 
Fragesteller
 16.08.2019, 11:23

Nur enge Kontakte haben meine persönlichen Daten (Nummer und Adresse). Zudem sind meine Profile privat.

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Ja, das ist es.

Fällt unter den Datenschutz der in letzter Zeit komplett neu aufgerollt wird.

Das kann teuer werden..

DSGVO.

Rehtard  16.08.2019, 11:17

Was für ein wirrer Schwachsinn - was hat Datenschutz mit Strafrecht zu tun? Die DSGVO gilt für Unternehmen, hier sind irgendwelche Kinder am Werk.

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Rehtard  16.08.2019, 11:24
@emesvau

Nix "mimimi" - du gibst hier auf eine Rechtsfrage eine komplett falsche Antwort - das ist nicht nur nicht hilfreich sondern saumäßig gefährlich und kann für den Fragesteller der dir ggf. glaub sehr teuer werden.

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Rehtard  16.08.2019, 11:41
@emesvau

Nix "mimimi" - man sollte dich für die falsche Auskunft rechtlich belangen.

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Trinkwasser537  05.12.2019, 10:13
@Rehtard

man sollte dir die Windeln wechseln !!!

Hier hat mich jedenfalls keiner der Wahrheit verpflichtet

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Laura555ify 
Fragesteller
 16.08.2019, 11:21

Als der Fremde nachts vor meiner Tür stand, war ich bei der Polizei. Diese meinten, da nichts passiert sei, können die nichts für mich tun. Obwohl meine Bilder verwendet wurden, meine Telefonnummer und meine Adresse herausgegeben worden sind. Nun habe ich auch gelesen, dass das neue Gesetz nur für Unternehmen gilt etc.

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Laura555ify 
Fragesteller
 16.08.2019, 11:42
@GanMar

Wie bereits in einem anderen Kommentar erwähnt, hat dieses besagte Profil mir bei Instagram geantwortet und mich als sein "Opfer" bezeichnet. Dementsprechend ist zu erkennen, dass keine guten Absichten vorhanden waren (zumindest nun deutlicher)

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GanMar  16.08.2019, 11:52
@Laura555ify
ist zu erkennen, dass keine guten Absichten vorhanden waren

Absichten sind nur Gedanken - und Denken allein ist nicht strafbar...

Es stand ein Fremder vor Deiner Tür. Hat er Dir was getan? Nein? Somit besteht auch keinerlei Veranlassung, irgend etwas gegen den Besucher zu unternehmen. Und des besteht für die Polizei auch kein Grund, nun einen Wachposten vor Deine Tür zu stellen, um jeden Besucher wegzuschicken. Also kannst Du jeglichen Ansatz in dieser Richtung schon mal fallenlassen.

Strafbar ist es, Dein Foto ohne Deine Erlaubnis zu verbreiten. Da braucht man nicht diskutieren, nicht interpretieren, das ist nachweislich passiert und der Tatbestand somit erfüllt. Problematisch ist es jedoch, daß man den Täter nicht kennt. Und ob man den mit angemessenem Aufwand ermitteln kann...

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Trinkwasser537  05.12.2019, 10:14
@Laura555ify

Da hast du es! Und außerdem : deine Daten sind ja bestens geschützt, man kann dich ja sogar noch besser erreichen! Da siehst du welchen Unfug die Leute hier am verbreiten sind und glauben dass du ein Schießbataillon an die Hand bekommst, bloß weil man deine Telefonnummer kennt !!! und glaub mir ich hab dich nicht angerufen!

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Trinkwasser537  05.12.2019, 10:21
@GanMar

Mit Verlaub das hast du falsch verstanden, o. k. die Bilder gehören auch ihr aber wie willst du Daten schützen, ohne zu wissen wem die gehören? Was sie eigentlich sucht ist ein verstecken und nicht ein Schützen Ihrer Daten. Sie sucht eigentlich eine Form sich unerkannt im Internet zu bewegen in einem rechtsfreien Raum aufgrund ihrer Souveränität. Meine Daten sind bestens geschützt wenn man sieht wer ich bin und wenn das Recht darauf mir gehört, weil jeder weiß dass das mein Gesicht ist.

I) Die zwei Dinge die hier zusammen gezogen werden ist dass jemand deine Daten kennt und für dich verwendet

II) Und darauf hin dass eine Straftat vorliegt allein aufgrund dessen dass man eine Straftat ver üben kann :: sich dagegen schützen will.

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GanMar  05.12.2019, 11:36
@Trinkwasser537
sich unerkannt im Internet zu bewegen in einem rechtsfreien Raum

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

aber wie willst du Daten schützen, ohne zu wissen wem die gehören?

Ich gebe meine Daten, die ich geheim halten will, niemandem preis. Was ich erzähle, ist nicht mehr geheim und kann weitererzählt werden. Somit habe ich selbst den Schutz aufgegeben.

Geheimnisse sind nicht, was im Prinzip jeder durch Beobachtung herausfinden kann. Meine Anschrift ist zwar mein Datum, dennoch kann jeder beobachten, welches Wohnhaus ich jeden Morgen verlasse. Anschließend kann er auf das Klingelschild blicken oder weitere Passanten fragen, wie ich heiße, irgend jemand aus der Siedlung wird schon meinen Namen kennen. Somit sind mein Name und meine Adresse keine Geheimnisse mehr und lassen sich daher auch nicht schützen.

Meine Telefonnummer ist zahlreichen Personen bekannt. Sie ist sogar öffentlich einsehbar - im Impressum meiner Website, zusammen mit meiner Steuernummer, einer meiner Bankverbindungen etc. Die Telefonnummern anderer Personen sind zumindest in vielen Handys gespeichert, zusammen mit dem Namen. Wer merkt sich denn heute noch eine Telefonnummer? Junge Leute sind doch aufgeschmissen, wenn ihr Handy weg ist. Die können ja teilweise noch nicht mal Mutti anrufen, weil sie die Nummer nicht im Kopf haben. Also: Sobald meine Telefonnummer in irgendeinem Handy gespeichert ist, kann ich sie selbst nicht mehr schützen, weil ich diese Handys ja nicht in meinem Tresor einschließen kann.

Schutz so allgemeiner Daten wie Adresse und Telefonnummer ist also nur möglich, wenn ich mich nicht mehr aus dem Haus bewege und jegliche Kommunikation einstelle. Und das ist illusorisch.

Jedoch läßt sich der Mißbrauch durch Beobachtung gewonnener Daten ggf. zivil- als auch strafrechtlich verfolgen - allerdings nur, wenn auch der "Missetäter" zweifelsfrei ermittelt werden kann. Das jedoch ist in vielen Fällen nicht möglich.

Zu Punkt 2: Es liegt keine Straftat vor, nur weil man eine verüben könnte. Ich könnte irgend jemandem den Schädel einschlagen. Prinzipiell kann das jeder. Aber allein die Möglichkeit das zu tun ist keine Straftat, denn sonst wäre bereits unsere jeweilige Existenz eine strafbare Handlung.

Anonym im Netz? Nicht wirklich. Jedoch zumindest nicht leicht erkennbar für andere "Netzbesucher". Solange ich nirgendwo meinen realen Namen und mein Foto in einem Forum oder so poste, ist für eine Privatperson kaum zu ermitteln, wer ich tatsächlich bin. Ein guter Bekannter könnte auch ein pseudonymes Posting meiner Person zuordnen, weil er meinen Sprachstil analysieren könnte oder aufgrund meiner Äußerungen zu einem speziellen Sachverhalt auf mich schließen. Einem Fremden dürfte dies erheblichen Aufwand bedeuten. Auszuschließen wäre das aber auch nicht, zumindest dann nicht, wenn es zahlreiche prominente Äußerungen meinerseits im Web gäbe und zumindest ein Teil davon offensichtlich von mir stammt.

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GanMar  05.12.2019, 12:05
@Rehtard

Gern.

Meines Erachtens sollte es Bestandteil des Schulunterrichtes und der Medienerziehung sein, diese von mir nur kurz angerissene Thematik intensiv zu erläutern. Leider liegt hier noch einiges im Argen. Es hat mich nur wenig Mühe gekostet, an einer Schule in der Nachbarschaft einen Referenten zu finden, der den Eltern die Funktion und Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter & Co. zu vermitteln gedachte. Einfach nur, damit Eltern überhaupt irgend eine Grundlage haben, um sich ein Urteil über die Mediennutzung ihrer Kinder bilden zu können. Die Schule hat mehr als 700 Schüler, ganze sechs Elternteile haben an diesem Informationsabend teilgenommen. Und niemand wird mir erzählen können, alle anderen hätten dies aufgrund ihres tiefen Verständnisses der "hippen Kommunikationsmittel" nicht nötig gehabt. Und jetzt haben wir die Kinder, die - wenn sie ein Problem haben - ihre Eltern nicht um Rat fragen können sondern sich im Zweifelsfall nur an andere Kinder wenden, die derartige Probleme aber auch nur lösen zu können glauben. Komplexe Sachverhalte bedürfen einer gewissen Kompetenz, um sie beurteilen zu können. Und wenn diese Kompetenz nicht vermittelt oder zwar angeboten, aber nicht abgeholt wird... "Und da sage mer so: En Dampfmaschin, dat is ene jroße schwarze Raum, der hat hinten un vorn e Loch. Dat eine Loch, dat is de Feuerung. Und dat andere Loch, dat krieje mer später." Allerdings könnte später unter Umständen ein wenig zu spät sein.

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