Handyanbieter hat zu wenig abgebucht und will jetzt Mahngebühren?

10 Antworten

Heute habe ich eine Mahnung von 1&1 bekommen, das mein Konto bei denen einen Zahlungsrückstand über 51,49 Euro aufweist und mein Internetzugang gesperrt wurde.

Eine Sperrung bei weniger als 75,- € Ausständen ist rechtswidrig. Dagegen solltest du sofort angehen und eine fristlose Kündigung androhen, wenn der Anschluss gesperrt wird (§ 45k Abs. 2 TKG).

Meine Frage ist, ob 1&1 diese Mahngebühren fordern darf und ob ich eine Minderung der nächsten Rechnung Aufgrund des gesperrten Internets fordern kann?

Du kannst den Vertrag fristlos kündigen, da 1&1 mehrfach gegen diesen verstoßen hat.

  1. Wie bereits gesagt ist die Sperre rechtswidrig, da die Ausstände zu gering sind und wahrscheinlich die 2 Wochen Frist nicht eingehalten wurde. Hier ignoriert 1&1 einfach nach Belieben gültiges Recht.
  2. Kannst du nicht in Verzug kommen, was auch eine Voraussetzung für eine Sperre wäre, wenn du ein SEPA-Mandat ereilt hast und das Konto gedeckt war. Bucht der Anbieter nicht, kann man dir dies nicht anlasten. Also musst du auch keinen Verzugsschaden ersetzen.

Überwiese diesen die ausstehenden 49,99 € und gib dabei an, dass diese nur mit der Hauptforderung zu verrechnen sind.

Melde dich in Textform und beweisbar bei 1&1 mit folgender Forderung

  1. Erlass von Mahngebühren und Rücklastschriften, da diese dir nicht anzulasten sind
  2. Gutschrift über die Tage an denen dein Internet rechtswidrigerweise gesperrt war auf die nächgte Rechnung.
  3. Ankündigung, dass du im Wiederholungsfall fristlos kündigst.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

mwntr221179 
Fragesteller
 06.09.2018, 00:30

Danke für die asufürhliche Antwort.

Die 2 Wochen Frist ist in keinster Weise eingehalten worden. Die Rechnung mit dem richtigen Betrag kam am 27.08. und die Abbuchung erfolgte am 03.09.

Am 05.09. habe ich die Mahnung bekommen und da habe ich auch bemerkt, das das Internet schon weg war. Da ich Montag und Dienstag frei hatte von der Arbeit, weiß ich nicht ob da das Internet auch schon weg war, da ich nicht aus dem Haus war und zu Hause W-Lan nutze.

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mwntr221179 
Fragesteller
 06.09.2018, 00:41
@mwntr221179

ausführliche.

Es ist für mich zu spät abends um fehlerfreie Kommentare zu schreiben.

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Wenn du einen gültigen Abbuchungsauftrag gegeben hast, liegt es am Dienstleister ordnungsgemäß abzurechnen. Eine Mahngebühr musst du nicht akzeptieren.

Es sei denn natürlich, dein Konto hätte keine ausreichende Deckung aufgewiesen.

Hier kann dir da keiner Helfen. Der Buchungsfehler liegt so wie du es hier beschrieben hast bei 1&1.

Die haben eine Einzugsermächtigung.

Wenn das Konto allerdings zu dem Buchungszeitunkt nicht gedekt war, dann ist es klar, das diese nicht stattgefunden hat und somit Mahngebühren anfallen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

Dann bezahl die 1,50 € doch erst mal unter Vorbehalt und wenn Du sie unbedingt wiederhaben willst, musst Du Dich dann halt danach noch mit denen auseinandersetzen, dass sie sie Dir bei der nächsten Rechnung wieder gutschreiben. Alles andere wird nichts bringen.

Wie fast alle anderen schon sagten, kommt es natürlich auch darauf an, ob das Konto ausreichend für beide(!) Verträge gedeckt war zum Abbuchungszeitpunkt. Ich gehe aber mal davon aus, denn wenn eine der Lastschriften "geplatzt" wäre, würdest Du nicht mit 1,50 EUR wegkommen. Für eine Rücklastschrift ruft 1&1 alles in allem glaube ich 10 oder 15 € Gebühren auf.


kevin1905  05.09.2018, 13:00
Für eine Rücklastschrift ruft 1&1 alles in allem glaube ich 10 oder 15 € Gebühren auf.

Würde denen vor Gericht um die Ohren fliegen, nicht mal ansatzweise durchsetzbar.

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Jurius  05.09.2018, 14:02
@kevin1905

Ja, schon klar. Es ging mir darum, was sie erst mal fordern würden, wenn es um eine Rücklastschrift ginge. Hab ich ungenau ausgedrückt.

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mwntr221179 
Fragesteller
 06.09.2018, 00:40

Da Konto war gedeckt. Normal werden beide Verträge bei einer Abbuchung bezahlt. Diesmal haben Sie bei der Abbuchung aber nur einen Vertrag berechnet.

Habe jetzt komplett bezahlt und schaue mal wie lange es dauert bis mein Internet wieder geht.

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Da hilft hier kein Klagen, das beste wäre, die Hotline anzurufen und das zu klären. Um so schneller geht es, wieder mobil im Netz zu sein.


mwntr221179 
Fragesteller
 05.09.2018, 12:31

Ich habe bei 1&1 schon angerufen. Der Mitarbeiter hat gesagt das er die Mahngebühren nicht rausnehmen kann und mein Internet wird erst wieder freigeschaltet wenn ich den Rechnungsbetrag komplett überwiesen habe.

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Userhm  05.09.2018, 18:01

dann froh mit ausserordentlicher Kündigung wegen Vertragsbruch

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