Handyanbieter hat zu wenig abgebucht und will jetzt Mahngebühren?
Ich habe bei 1&1 2 Handyverträge für mich und meine Frau.
Jetzt hatte ich Ende August die Rechnung für die Verträge in Höhe von 89,98 Euro bekommen (1 Vertrag 39,99 Euro, der andere 49,99 Euro).
Heute habe ich eine Mahnung von 1&1 bekommen, das mein Konto bei denen einen Zahlungsrückstand über 51,49 Euro aufweist und mein Internetzugang gesperrt wurde.
Als ich auf meinem Konto nachgeschaut habe, wurden von 1&1 nur 39,99 Euro am 03.09. abgebucht anstatt die in der Rechnung angegebenen 89,98 Euro. Laut Mahnung soll ich jetzt 1,50 Euro Mahngebühren bezahlen.
Meine Frage ist, ob 1&1 diese Mahngebühren fordern darf und ob ich eine Minderung der nächsten Rechnung Aufgrund des gesperrten Internets fordern kann?
Mein Internetzugang mit meinem Handy ist auch wirklich seit heute morgen deaktiviert. Selbst wenn ich heute den fälligen Betrag überweise, wird es bei denen erst morgen oder am Freitag gebucht, und wenn ich Pech habe das Internet erst am Montag wieder freigeschaltet. Das sind auf jeden Fall 5 Tage die ich für diesen Internetzugang bezahlen muß aber nicht nutzen kann.
Es ist ja nicht mein Fehler das 1&1 weniger abbucht als in der Rechnung steht und ich bin so gesehen auch nicht dazu verpflichtet jeden Tag auf mein Konto zu schauen ob jede Abbuchung auch den richtigen Betrag enthält.
10 Antworten
Heute habe ich eine Mahnung von 1&1 bekommen, das mein Konto bei denen einen Zahlungsrückstand über 51,49 Euro aufweist und mein Internetzugang gesperrt wurde.
Eine Sperrung bei weniger als 75,- € Ausständen ist rechtswidrig. Dagegen solltest du sofort angehen und eine fristlose Kündigung androhen, wenn der Anschluss gesperrt wird (§ 45k Abs. 2 TKG).
Meine Frage ist, ob 1&1 diese Mahngebühren fordern darf und ob ich eine Minderung der nächsten Rechnung Aufgrund des gesperrten Internets fordern kann?
Du kannst den Vertrag fristlos kündigen, da 1&1 mehrfach gegen diesen verstoßen hat.
- Wie bereits gesagt ist die Sperre rechtswidrig, da die Ausstände zu gering sind und wahrscheinlich die 2 Wochen Frist nicht eingehalten wurde. Hier ignoriert 1&1 einfach nach Belieben gültiges Recht.
- Kannst du nicht in Verzug kommen, was auch eine Voraussetzung für eine Sperre wäre, wenn du ein SEPA-Mandat ereilt hast und das Konto gedeckt war. Bucht der Anbieter nicht, kann man dir dies nicht anlasten. Also musst du auch keinen Verzugsschaden ersetzen.
Überwiese diesen die ausstehenden 49,99 € und gib dabei an, dass diese nur mit der Hauptforderung zu verrechnen sind.
Melde dich in Textform und beweisbar bei 1&1 mit folgender Forderung
- Erlass von Mahngebühren und Rücklastschriften, da diese dir nicht anzulasten sind
- Gutschrift über die Tage an denen dein Internet rechtswidrigerweise gesperrt war auf die nächgte Rechnung.
- Ankündigung, dass du im Wiederholungsfall fristlos kündigst.
Wenn du einen gültigen Abbuchungsauftrag gegeben hast, liegt es am Dienstleister ordnungsgemäß abzurechnen. Eine Mahngebühr musst du nicht akzeptieren.
Es sei denn natürlich, dein Konto hätte keine ausreichende Deckung aufgewiesen.
Hier kann dir da keiner Helfen. Der Buchungsfehler liegt so wie du es hier beschrieben hast bei 1&1.
Die haben eine Einzugsermächtigung.
Wenn das Konto allerdings zu dem Buchungszeitunkt nicht gedekt war, dann ist es klar, das diese nicht stattgefunden hat und somit Mahngebühren anfallen.
Dann bezahl die 1,50 € doch erst mal unter Vorbehalt und wenn Du sie unbedingt wiederhaben willst, musst Du Dich dann halt danach noch mit denen auseinandersetzen, dass sie sie Dir bei der nächsten Rechnung wieder gutschreiben. Alles andere wird nichts bringen.
Wie fast alle anderen schon sagten, kommt es natürlich auch darauf an, ob das Konto ausreichend für beide(!) Verträge gedeckt war zum Abbuchungszeitpunkt. Ich gehe aber mal davon aus, denn wenn eine der Lastschriften "geplatzt" wäre, würdest Du nicht mit 1,50 EUR wegkommen. Für eine Rücklastschrift ruft 1&1 alles in allem glaube ich 10 oder 15 € Gebühren auf.
Für eine Rücklastschrift ruft 1&1 alles in allem glaube ich 10 oder 15 € Gebühren auf.
Würde denen vor Gericht um die Ohren fliegen, nicht mal ansatzweise durchsetzbar.
Ja, schon klar. Es ging mir darum, was sie erst mal fordern würden, wenn es um eine Rücklastschrift ginge. Hab ich ungenau ausgedrückt.
Da Konto war gedeckt. Normal werden beide Verträge bei einer Abbuchung bezahlt. Diesmal haben Sie bei der Abbuchung aber nur einen Vertrag berechnet.
Habe jetzt komplett bezahlt und schaue mal wie lange es dauert bis mein Internet wieder geht.
Da hilft hier kein Klagen, das beste wäre, die Hotline anzurufen und das zu klären. Um so schneller geht es, wieder mobil im Netz zu sein.
Ich habe bei 1&1 schon angerufen. Der Mitarbeiter hat gesagt das er die Mahngebühren nicht rausnehmen kann und mein Internet wird erst wieder freigeschaltet wenn ich den Rechnungsbetrag komplett überwiesen habe.
Danke für die asufürhliche Antwort.
Die 2 Wochen Frist ist in keinster Weise eingehalten worden. Die Rechnung mit dem richtigen Betrag kam am 27.08. und die Abbuchung erfolgte am 03.09.
Am 05.09. habe ich die Mahnung bekommen und da habe ich auch bemerkt, das das Internet schon weg war. Da ich Montag und Dienstag frei hatte von der Arbeit, weiß ich nicht ob da das Internet auch schon weg war, da ich nicht aus dem Haus war und zu Hause W-Lan nutze.