Minus im Konto und Handy Rechnung zahlen?
Hallo Leute ,
ich bin 40 Euro minus auf meinem Konto und habe ein Brief von meiner Handy Flatrste bekommen das ich noch 24 Euro zahlen muss. Werden die 24 Euro dann von den 40 Euro auf meinem Konto abgezogen oder müsste ich die Rechnung bezahlen und 40 Euro auf mein Konto überweisen ?
3 Antworten
Kommt erstens drauf an, ob die Handyrechnung vom Konto eingezogen wird/werden soll (Lastschrift) und zweitens, ob die Bank diese Lastschrift einlöst (also abbucht), obwohl das Konto schon im Minus ist. Beides können wir hier nicht wissen.
Wenn die Rechnung per Lastschrift gezogen wird und Du Dein Konto normalerweise nicht überziehen darfst, müsstest Du 64,00 EUR auf Dein Konto einzahlen, wenn Du sichergehen willst, das die Lastschrift eingelöst wird.
O.K., das heißt das versucht wurde die Handyrechnung vom Konto einzuziehen, die Bank das aber nicht gemacht hat, wegen zuviel Minus. Du musst die Handyrechnung jetzt selbst überweisen. Wenn Du das von Deinem Konto machen willst, musst Du 64,00 EUR einzahlen, damit das Konto dann 24,00 im Plus ist. Diese 24,00 EUR überweist Du dann (z.B. per Onlinebanking) an den Handyanbieter.
,, die Lastschrift wurde zum Ausgleich Ihrer Rechnung für ihren Anschluss von den von Ihnen angegebenen Kreditinstitut nicht eingelöst und per rücklastschrift zurückgebucht“
Du musst die offene Rechnung plus die hoechstwahrscheinlich geforderten Kosten fuer die Ruecklastschrift direkt an deinen Mobilfunkanbieter ueberweisen ... und das moeglichst schnell.
Die Bank wird das aber wohl nur zulassen, wenn du das Minus vorher ausgeglichen hast. Also die 40 Euro Minussaldo plus den geschuldeten Betrag aufs Konto einzahlen und dann ueberweisen.
Du wärst dann mit 64 Euro im Minus. Ob deine Bank das akzeptiert musst du wissen.
Ja sicher... Minus 40,00 EUR plus weitere Minus 24,00 EUR sind = Minus 64,00 EUR
Also bei meinem
brief steht : ,, die Lastschrift wurde zum Ausgleich Ihrer Rechnung für ihren Anschluss von den von Ihnen angegebenen Kreditinstitut nicht eingelöst und per rücklastschrift zurückgebucht“. Und das heißt jetzt was genau ?