Hallo?

3 Antworten

Guten Tag!

Ein Diebstahl wird gemäß § 242 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Bei einem Warenwert von 3€ handelt es sich nach § 248a StGB um eine geringwertige Sache. Somit bewegt es sich im Bereich der Bagatellkriminalität, d.h. minder schwere Fälle im Bereich der leichten Kriminalität. Nach überwiegender Ansicht liegt eine solche Bagatellgrenze bis 50€ vor. Solche Verfahren führen in der Regel zur Einstellung. Es könnte hier mithin § 45 Abs. 1 JGG i.V.m. § 153 StPO eingestellt werden.

Sollte das Hauptverfahren eröffnet werden, könnte es entweder

  • zu Sozialstunden (im schlimmsten Fall) oder
  • zur Einstellung nach § 153 StPO

kommen. Dies würde ein Richter in seinem Ermessen entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


Finnhaud 
Fragesteller
 14.05.2024, 13:03

Sehr hilfreich danke

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und musste 50€ Strafe zahlen

Das ist keine Strafe nach Strafrecht. Die kommt noch.


Finnhaud 
Fragesteller
 14.05.2024, 12:38

Ja aber die Strafe habe ich dem Laden gezahlt

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Nein, davon kannst du nicht ausgehen.