Hallo?
Hallo ich bin 17 Jahre alt
und habe etwas geklaut im Wert von 3 Euro
wurde darauf hin angezeigt und musste 50€ Strafe an den Laden zahlen
ich bin zu dem erst Täter also ist meine Frage ob die Anzeige fallen gelassen wird oder nicht
3 Antworten
Guten Tag!
Ein Diebstahl wird gemäß § 242 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Bei einem Warenwert von 3€ handelt es sich nach § 248a StGB um eine geringwertige Sache. Somit bewegt es sich im Bereich der Bagatellkriminalität, d.h. minder schwere Fälle im Bereich der leichten Kriminalität. Nach überwiegender Ansicht liegt eine solche Bagatellgrenze bis 50€ vor. Solche Verfahren führen in der Regel zur Einstellung. Es könnte hier mithin § 45 Abs. 1 JGG i.V.m. § 153 StPO eingestellt werden.
Sollte das Hauptverfahren eröffnet werden, könnte es entweder
- zu Sozialstunden (im schlimmsten Fall) oder
- zur Einstellung nach § 153 StPO
kommen. Dies würde ein Richter in seinem Ermessen entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
und musste 50€ Strafe zahlen
Das ist keine Strafe nach Strafrecht. Die kommt noch.
Nein, davon kannst du nicht ausgehen.
Warum solltest du denn verschont werden, wenn andere verurteilt werden?
Ja aber die Strafe habe ich dem Laden gezahlt