Habe ich Fahrerflucht begannen?
Schönen guten Tag leute,
ich hatte heute einen kleinen Vorfall in einem Parkhaus. Ich war gestresst durch eine Prüfung und hatte Zeitdruck und als ich dann beim Parkhaus angkommen bin bin ich beim auffahren leicht an der Wand aberutsch und hab mir die seite von mienem Auto and der wand abgekratz. Der schaden bei mir selber ist minimal. Eine leichte Delle und halt Lackkratzer. Als ich mir die Wand angeguckt habe hatte ich persönlich nicht gesehen. Da ich nun eine Prüfung hatte bin ich schell dahin und auf dem Rückweg hatte ich mir nochmal alles genau ageguckt und es schien wirklich ok. Naja ich wollte dennoch das Parkhaus erreichen aber leider hatte ich keine Kontaktmöglichkeit. Bin dann daraufhin nach Hause und habe versucht zuhause eine Kontakt möglichkeit zu finden. Da bin ich auf eine Nummer für das Parkhaus gestoßen die mich auf eine E-Mail weiter geleitet hat. Hab da eine verfasst die den Sachumstand erklärt und den Grund warum ich mich erst jetzt melde. Nun ist es so das ich in der letzten Woche von meiner Probezeit bin und das mein erster "Unfall" war. Da ich aber wusste das es halt nur die Parkhauswand war wusste ich das ich dafür die Polizei nicht rufen muss. Jetzt ist meine Frage aber kann mich das Parkhaus, bzw. der Besitzer wegen Fahrerflucht anzeigen weil ich mich erst gemeldet habe als ich zuhause war? Ich wusste halt nicht wie ich die erreichen sollte.
Ich bedanke mich im vorfeld für alle antworten
2 Antworten
Rein rechtlich hättest du die Polizei informieren müssen.
Praktisch gesehen ist da kein Schaden entstanden und ich glaube kaum, dass die Parkhausverwaltung ein Fass aufmacht.
Die wundern sich eher, dass sich jemand die Mühe macht und sich meldet bei so einer Sache. 🙂
Du musst sogar die Polizei rufen, wenn du eine Mülltonne zu Klump fährst und kannst den Besitzer nicht informieren.
Genauso, wenn du dich irgendwo festgefahren hast und dem Besitzer den Rasen "umpflügst".
Nein, man muss die Polizei nur bei einem Unfall rufen, wenn die andere Person nicht vor Ort ist um Personalien auszutauschen.
Da kein Unfall vorliegt, weil kein Schaden entstanden ist, muss man das auch nicht.
Solange kein Schaden entstanden ist, ist das Ganze auch keine Unfall.
Denn die Strafe für das unerlaubte entfernen vom Unfallort, soll ja den Geschädigten/Betroffenen/Beschuldigten schützen. Da an der wand kein Schaden entstanden ist, ist es auch kein Unfall und somit keine Unfallflucht.
Erstmal danke für deine Antwort. Ich dachte die Polizei muss man erst rufen wenn ein anderes Auto beschädigt wurde?