Habe ich Anspruch auf mietzuschuss bzw Wohngeld?
Verheiratet und dauerhaft getrennt lebend, steht mir Wohngeld zu
Wie hoch ist der Verdienst?
Gering, Wohngeld würde mir immer zustehen, geht nur darum weil wir keine Scheidung wollen
7 Antworten
Solange ihr verheiratet seid und euch nicht Scheiden lassen wollt, besteht eine gegenseitige Unterhaltspflicht, soweit dies die Einkommen erlauben.
Für das Wohngeld muss man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.
Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld.
Was muss denn für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden, was hast Du und dein Mann für Einkommen ?
Das kommt drauf an was du verdienst. Wenn du aufgrund der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bist, dann steht dir ggf Trennungsunterhalt zu.
Vorrangig spielt der Trennungsunterhalt eine Rolle. Beantragen kann man natürlich immer alles.
Trotzdem muss dein Mann für dich aufkommen wenn er genug verdient.
Wohngeld steht dir ggf. zu, wobei zuerst Unterhalt ein Thema wäre. Bevor das Amt irgendwas übernimmt, würde erst geprüft werden, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt und dies wäre der Unterhalt vom Ehemann.
Einen Antrag ist es immer wert! Den darf jeder stellen. Und was dann dabei rumkommt, wirst Du sehen. Das hängt von einigen Faktoren ab: Wie groß ist Deine Wohnung - wer wohnt darin - was zahlt Ihr an Miete - wie viel verdienen alle? und so weiter
Wir wollen uns nicht Scheiden lassen