Gibt es einen Unterschied zwischen "Raub" und "Überfall"?

4 Antworten

Das ist jetzt keine juristische Antwort, aber meiner Meinung nach, kann man etwas von jemandem Rauben, ohne dabei mit ihm Kontakt zu haben. Z.B. kann ein Räuber ja eine Bank ausrauben, indem er einen Tunnel bohrt und nie erkannt wird.

Ein Überfall ist für mich eher, wenn er weiß, dass ihn Leute sehen werden und diese mit Waffengewalt zu Kooperation zwingt.

PolNRW93  18.07.2020, 15:00

Tatsächlich ist ein Raub ohne Kontakt zum Beraubten nicht möglich. Bei dem Raub muss immer Gewalt mit im Spiel sein. Allenfalls muss sie angedroht werden.

“Überfall“ ist kein juristischer Begriff. Von daher gibt es da keinen „Unterschied“.

Wie clemensw schon gesagt hat, ist das heimliche Ausräumen eines Tresors oder einer Bank eben kein Raub sondern ein besonders schwerer Fall des Diebstahls.

Siehe zu Raub: §249 StGB und zu besonders schwerem Fall des Diebstahls §§ 242, 243 StGB.

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Es gibt mehrere Definitionen. Häufig wird es synonym verwendet oder Überfall als Oberbegriff genutzt. Muss aber nicht. Man kann es auch so definieren:

Überfall: Diebstahl ohne physische oder psychische Gewalt. Bespiel: Du hältst ein Handy locker in der Hand und im vorbeigehen schnappt sich das jemand. Oder ein Trickbetrüger lenkt dich ab und entwendet von dir unbemerkt etwas.

Raub: Diebstahl mit physischer oder psychischer Gewalt / Nötigung. Beispiel: Du hältst ein Handy in der Hand und unter Gewaltandrohung/Gewalteinsatz z. B. durch Schläge oder mit einer Waffe zur Herausgabe genötigt.

Ein Raub ist jedenfalls immer (auch im juristischen Sinne) mit Gewaltausübung/-androhung verbunden.

PolNRW93  18.07.2020, 14:48

“Überfall“ ist kein juristischer Begriff. Ein Diebstahl ohne Gewaltanwendung ist schlichtweg ein Diebstahl und heißt genau so.

Wenn man jemanden unter Gewaltanwendung oder Drohung von Gewalt zu einer HERAUSGABE nötigt, handelt es sich im Übrigen um eine räuberische Erpressung.

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Die umgangssprachliche und die juristische Verwendung gewisser Wörter weicht voneinander ab:

Juristisch gibt es keinen Überfall, sondern nur die Delikte Diebstahl und Raub (ggfs mit Qualifikationen).

Zum Verständnis:

Der Taschendieb, der dir auf der Kirmes den Geldbeutel aus der Tasche zieht, begeht einen Diebstahl (§242 StGB).

Der Ganove, der dich nachts auf dem Heimweg anhält und dir mit Gewalt droht, falls du nicht deinen Geldbeutel abgibst, begeht einen Raub (§249 StGB). Wenn er dabei eine Waffe verwendet sogar einen schweren Raub (§250 StGB).

Du siehst den Unterschied? Diebstahl = gewaltlos, Raub = Gewalt (Androhung oder Anwendung).

Deswegen ist auch der Banküberfall (also wenn der Gangster in der Bank eine Waffe zieht und Geld will) ein Raub, während der "Bankraub" (wenn der Gangster einen Tunnel buddelt und den Tresor ausräumt) in Wirklichkeit ein schwerer Diebstahl ist.

Bei einem Raub wird etwas gestohlen.
Bei einem Überfall ist das nicht gesagt.

Das ist aber keine juristische Aussage, sondern nach meinem Sprachempfinden.