Gewerblich und Mehrwertsteuer?

3 Antworten

Die selbst gezahlte MwSt bekommst du als Vorsteuer zurück bzw. verrechnet.

Vom Kunden eingenommene MwSt wird ans FA abgeführt. Kommt also als Einnahme rein und geht als Ausgabe wieder weg = durchlaufend.


Krypto1357 
Fragesteller
 06.06.2022, 06:42

Ja aber die sind ja nicht identisch. Sprich ich bekomme als Beispiel 10€ wieder und muss aber 20€ zahlen.

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Geochelone  06.06.2022, 06:45
@Krypto1357

Nein. Du bekommst 20 vom Kunden als Einnahme und zahlst 20 als Ausgabe ans FA.

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MwSt (USt) hat nichts mit VSt zu tuen das eine ist eine Forderung und da andere ist eine Verbindlichkeit. Durchlaufende Posten werden die Dinge bezeichnet die in deinem Unternehmen nur "durchlaufen" Die USt die du für deine Verkäufer einnimmst gehören die nicht und gehen 1 mal im Monat direkt an das Finanzamt. Es spricht für dich das du immer mehr USt bezahlst als VSt zurück bekommst. Denn wäre es andersrum würdest du mehr ausgeben als einnehmen. Das machst du 2 mal dann hast du einen netten Brief vom Finanzamt die alle deine Rechnungen sehen will, weil die wissen wollen warum du ein negatives Ergebnis hast.

Du kalkulierst deine Preise auch nicht nach dem Bruttowert sondern Netto somit sind die USt für dich nie relevant.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Krypto1357 
Fragesteller
 09.06.2022, 21:32

Okay warum machen die das so kompliziert? Die Chance das ich ein Fehler mache oder die und ich irgendwo 5000€ zu viel oder zu wenig zahle ist doch hoch. Warum nicht eine Sache einfach.

Ich muss ständig Leuten hinterher rennen wegen der Rechnung damit ich meine Vorsteuer ziehen kann. Total nervig

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XKingStyleX  17.06.2022, 19:35
@Krypto1357

Also eigentlich kannst du keinen Fehler machen wenn du dich an die GoBs hälst.

Du musst deine Rechnungen ja nicht bezahlt haben, um die Vorsteuer ziehen zu dürfen, aber klar du musst die USt zahlen sobald du die Rechnung stellst. Also streng genommen im Monat der Leistungserbringung. Das kann man leider anders nicht machen, denn deine VSt ist von jemand anderem die USt. Sprich man kann diese nicht einfach weglassen.

Bei Bauleistungen ist das sehr schön geregelt denn dort zahlt der Leistungsempfänger die USt und nicht der Leistungsbringer das nennt sich Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Das ist sehr Praktisch.

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Die Mehrwertsteuer die du an das Finanzamt zahlst erhebst du doch ohnehin vom Kunden. Das ist eine Endverbrauchersteuer. Damit zahlt der Kunde diese unterm Strich, und nicht du.

Und die USt., die du selbst zahlst, ziehst du als Vorsteuer und bekommst sie somit zurück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter