Gewaltenteilung früher und heute

2 Antworten

Unter klassischer Gewaltenteilung versteht man die Aufteilung des Staatsaufbaus in Exekutive (Regierung), Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung).

Aber auch innerhalb der einzelnen "Gewalten" ist die Macht nicht an einer Stelle konzentriert. So haben z. B. in Deutschland der Bund, die Länder und die Kommunen eine eigene Exekutive mit nachgeordneten Institutionen.

Heute wird nationale Souveränität in Teilen auch an internationale Staatenbündnisse, z. B. die EU abgegeben.  



Früher hieß Gewaltenteilung eine strikte Trennung der drei Staatsgewalten (Exekutive, Legislative und Judikative) jedenfalls war das die ursprüngliche Idee von Montesqieu: Kein Mitglied einer Staatsgewalt durfte gleichzeitig Mitglied in einer anderen Staatsgewalt sein

heute spricht man zunehmend von einer Gewaltenverschränkung. Es gibt zwar immer noch die drei Gewalten, aber sie sind nicht mehr so streng voneinander getrennt. So ist Angela Merkel z.B. als Kanzlerin Mitglied der Regierung/ Exekutive aber gleichzeitig auch Mitglied des Bundestages/ Legislative.


Sumeyye24 
Fragesteller
 20.04.2015, 19:28

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort ! :)

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