Was genau ist das positive an der Gewaltenverschränkung und wieso ist diese nicht als Einschränkung der Gewaltenteilung zu sehen?

3 Antworten

Gewaltenverschränkung findet eigentlich nur in einem Bereich statt. Da wo Menschen in ein Parlament gewählt werden und dann gleichzeitig zum Minister werden, also parallel zur Legislative und Exekutive gehören.

Dies ist keine Einschränkung der Gewaltenteilung, da die einzelnen Minister selbst zusammen im Parlament keine Mehrheit aufbringen können. Wenn ein Minister der auch Abgeordneter ist bspw. ein Gesetz vorlegt, was in seinem Ministerium umgesetzt wird, sind trotzdem noch die Abgeordneten frei darüber abzustimmen.

In der politischen Praxis gibt es immer wieder Konflikte zwischen Parteien, Fraktionen und Ministern, da die unterschiedlichen Rollen zu unterschiedlichen Ansichten führen und es daher eher unüblich ist, dass ein Minister einfach so auf eine Mehrheit setzen kann.

Überall da, wo die demokratisch gewählte Legislative die anderen "Gewalten" dominiert, ist das positiv (Minderheitenschutz und Gesetzesform - im Unterschied zu Maßnahmen - setze ich dabei voraus.) Am einfachsten zeigt sich das in der Gesetzesbindung von Exekutive und juristischem Apparat.

Wo sich Exekuitive oder Jurisdiktion auf Kosten der Legislative Befugnisse aneignen, ist die Demokratie bedroht.
Problematisch ist es z. B., wenn Rechtsrahmen so weit gefasst werden, dass die Exekutive einen übergroßen Ermessensspielraum bekommt und Handlungen von großer Tragweite nicht durch parlamentarische Beschlüsse absegnen lassen muss
(Ermächtigungsgesetze), oder wenn bestehende Gesetze von der Verwaltung sinnverzerrend ausgelegt werden und die praktischen Folgen kaum rückgängig gemacht werden können (Merkel 2015).

Problematisch ist es auch, wenn grenzwertig demokratisch installierte höchste Gerichte wie der EuGH das Recht unter der Maßgabe des immer engeren Zusammenschlusses der europäischen Staaten "fortentwickeln". Manchmal führt das eben auch von der Demokratie "fort".