Gegen welche Völker war Adolf Hitler fremdenfeindlich?

2 Antworten

Je nach Definition Jüd:innen und Juden (Erklärung: nicht alle Spektren des Judentums definieren sich ausschließlich als Religion, bestimmte Gruppen definieren sich auch als ein jüdisches Volk, deswegen kann hier nicht klar von "Volk" die Rede sein).

Besonders stark geprägt und eng mit der NS-Vorstellung des "Lebensraum im Osten" verbunden war der Antislawismus; der Hass auf die slawischsprachigen Bevölkerungsteile Europas, welche in Hitlers Kopf entweder zu verklaven oder zu ermorden seien für den Lebensraum der sog. arischen Rasse. Doch die NS-Führung blieb sich bis zuletzt uneins um fest Umgangsregeln: die polnische Intelligenz, später auch in der Sowjetunion, wurde systematisch massakriert und ermordet. Andererseits paktierte der NS-Staat mit den faschistischen Ustascha in Kroatien, installierte einen Satellitenstaat von Hitlers Gnaden in der Slowakei und machte gemeinsame Sache mit Bulgarien, das sich so an der Besatzung Griechenlands beteiligte und in Mazedonien seine imperialen Vorstellungen umsetzen konnte.

Zudem Roma, Antiziganismus war eine entscheidende Komponente der NS-Ideologie.

Und schließlich auch Soldaten aus den Kolonien der überfallenen Länder. Auch People of Colour wurden so Opfer der NS-Herrschaft.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – im Masterstudium Politikwissenschaften

Es gab sogenannte Untermenschen als einen Begriff aus dem Sprachgebrauch der Nationalsozialisten und der Eugeniker. In der Ideologie des Nationalsozialismus galten die „Arier“, also besonders die germanischen Völker, den übrigen als überlegen.

Der Begriff Untermensch wurde insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus verwendet, vor allem zunächst in einer Schrift des SS-Hauptamtes von 1935 und sodann in einer SS-Broschüre von 1942. Er umfasst diejenigen Menschen, die aufgrund ihrer Nationalität, Hautfarbe oder Religion keinerlei Rechte hatten. Sie wurden deshalb nicht nur als zweitklassig, sondern auch als entbehrlich angesehen.

Ein antisemitischer Text von 1935 beginnt mit folgender Feststellung:

„Solange es Menschen auf der Erde gibt, wird der Kampf zwischen Menschen und Untermenschen geschichtliche Regel sein." 

So darf man die Ansichten Hitlers deuten.

Die Verwendung des Begriffes Untermensch ist heute nicht nur politisch inkorrekt, sondern kann durchaus auch als Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches [StGB] angesehen werden. § 185 StGB sieht für eine Beleidigung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.