Geblitzt aber nicht Halter vom Auto?
Servus Jungs,
also ich bin vor 3 Wochen mit dem Auto von meiner Mutter rumgefahren nachts um 3. Ich bin 18 Jahre und hab keinen Führerschein, wurde aber mit 17km/h zu schnell in ner 70er Zone von einem aufgestellten Blitzer geblitzt. Jetzt ist der Brief reingekommen und dadurch, dass sie erkennen konnten, dass meine Mom nicht der Fahrer war, wollen die jetzt eine Zeugenaussage.
Wie soll meine Mutter vorgehen, damit keiner wirklich zu Schaden kommt? Soll ich einfach zugeben, dass ich gefahren bin? Ich hab direkt nach der Nacht zugegeben, dass mit dem Auto gefahren wurde, habe aber gesagt, dass ein Kollege von mir gefahren ist, der Führerschein hat.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
7 Antworten
Lügen haben kurze Beine, das ist jetzt das beste Beispiel. Insofern keine Punkte abgezogen werden, einfach die Strafe bezahlen und gut ist. Wenn Punkte im Spiel sind, muss sich da wohl jemand als Sünder erkenntlich machen. Wenn du zugibst, dass du gefahren bist, wirst du wahrscheinlich längere Zeit keinen Führerschein machen können (gefährliches Halbwissen meinerseits)
Der Stadt, der der Blitzer gehört ist egal wer bezahlt, hauptsache die kommen an ihr Geld.
Dir droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dazu eine längere Sperre, dass du vorerst keinen Führerschein machen darfst plus die Strafe fürs zu schnelle Fahren.
Deine Mutter muss nichts aussagen. Einfach bezahlen und gut ist.
Der Fragesteller hat geschrieben:
Jetzt ist der Brief reingekommen und dadurch, dass sie erkennen konnten, dass meine Mom nicht der Fahrer war, wollen die jetzt eine Zeugenaussage.
Eine Bitte um eine Zeugenaussage ist was anderes als ein Bußgeldbescheid.
Muss man das denn überhaupt ausfüllen? Ich hatte das noch nie. Einmal hatten wir einen Strafzettel, bei dem meine Tochter gefahren ist, aber das Auto auf meinen Mann läuft. Wir haben bezahlt und alles war erledigt.
Die Behörde wird zu allererst alle Personen überprüfen, die mit deiner Mutter in einem Haushalt leben.
Und dabei relativ schnell auf dich kommen.
lg
@HfPol110
So ist es.
Dem FS ist zu raten, keinen falschen Namen im Anhörungsbogen anzugeben, weil nach §164 StGB Geld- oder Freiheitsstrafen möglich sind.
LG
Sie darf die Aussage komplett verweigern. Sollte sie auch.
Dann wird ermittelt. Natürlich aufgrund ihres Verweigerungsrechtes im nächsten Umfeld. Da können die hinterlegten Fotos von Personalausweisen genügen.
Wichtig ist, dass man ihr zweifelsfrei glauben kann, nichts gewusst zu haben. Sonst ist sie mit dran.
Gruß S.
...was halt schwierig wird, wenn bisher nur eine Bitte um Identifizierung des Fahrers gekommen ist und kein Bescheid, wie viel wohin zu überweisen ist.