Gartenland & Bauplatz .. Gibt es da preislichen Unterschied?

4 Antworten

Nein, da gibt es in dem Sinn keinen Unterschied. Wenn das Land als Bauland ausgeschrieben ist/war, ist es ein Baugrundstück.

Wenn du ein Grundstück kaufst, um es zu bebauen, zahlst du du für das gesamte Grundstück den Quadtratmeterpreis. Da wird kein Unterschied gemacht, zwischen, dem Grund auf dem dann tatsächlich das Haus steht und dem, der dann Garten wird.

Durch den Erwerb wird das Baulandgrundstück der Nachbarn größer; folglich verlangen Sie den ortsüblichen Baulandpreis. Geben Sie einen Teil Ihres Grundstückes ab, könnte das negativen Einfluß auf Ihre eigenen späteren baulichen Möglichkeiten haben!


angelela81 
Fragesteller
 17.10.2015, 06:23

Danke aber da wird nicht mehr gebaut .. Von unserer Seite aus ..

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es kommt nicht an als was es genutzt wird, sondern als was es im bebauungsplan der gemeinde eingetragen ist --- steht da bauland, dann ist es bauland.  Wenn der Eigentümer nichts drauf baut ist das seine sache, aber der Preis bleibt der gleiche für das Land an sich.


ThomasAral  16.10.2015, 13:20

das thema an sich ist aber heiß:  denn genau hiermit wird in der gemeinde vetterleswirtschaft betrieben.  Mitglieder des Gemeinderats kaufen billiges Ackerland und sie "wissen" vorher schon dass sie in wenigen Jahren im Gemeinderat beschließen werden dass dies Bauland wird .... na :-)  geniale Idee Gemeinderatsmitglied zu werden wenn man Geld hat Ackerland zu kaufen.

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adminrasen  16.10.2015, 16:19
@ThomasAral

Das ist doch wohl verboten, oder nicht? An der Börse heißt so etwas Insiderhandel....

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angelela81 
Fragesteller
 17.10.2015, 06:27

Und wenn es "nur" Grundstück ist und kein Bauland? Was dann?

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Bei der Preisfindung fuer ein Grundstueck geht man von den oertlichen Vorschriften des Bebauungsplans aus. Je hoeher das moegliche Bauvolumen, desto teurer. Wenn man nun einen Grundstuecksanteil bewertet, der nur als Garten zu nutzen ist und gar nicht bebaut werden darf, ist der qm-Preis hierfuer viel niedriger anzusetzen.


angelela81 
Fragesteller
 17.10.2015, 06:21

Angenommen das Grundstück wird irgendwann weiter verkauft .. Da wird doch sicherlich der Gartenanteil nicht günstiger verkauft oder? Wenn dann alles zusammen für den höheren Preis .. Werd mich nächste Woche mit dem Bauamt in Verbindung setzen ..

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ALEMAN2015  17.10.2015, 15:59
@angelela81

Annahme: Ein Baugrundstueck mit x Quadratmeter, wo du(entsprechend der Nachabarbebauung) ein Baufenster fuer ein EFH oder sonstiges Gebaeude hast, haette einen Preis von y.

Wenn nun nochmal x qm Gartenland dazukommen, das Grundstueck also 2x qm hat, ist es nicht 2y wert, sondern weniger, da sich an der potentiellen Bebauung ja nichts aendert. 

Anders waere es, wenn das Baurecht die Bebauung lediglich in Relation zur Grundstuecksgroesse regelt, d.h. der zusaetzliche Gartenanteil ein hoeheres Bauvolumen gestatten wuerde. Dazu wirst du beim Bauamt das noetige erfahren.

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