Gartenhaus-Baugenehmigung?
Wie groß darf ein Gartenhaus / Geräteschuppen in Baden-Württemberg speziell im Landkreis Heilbronn ohne Baugenehmigung auf einer landwirtschtlich genutzten Fläche sein? Gibt es weitere Auflagen?
4 Antworten
Zumindest im Rhein-Neckar-Kreis darf ohne Genehmigung der umbaute Raum nicht größer sein als 15 m³. Wenn sie größer ist und wird entdeckt, messen die Prüfer genau nach. Und dann kommt eine Abrißverfügung.
Das solltest du bei der zuständigen Behörde erfragen.
Das ist m.W. nicht bundeseinheitlich geregelt - einfach in einen Baumarkt gehen, die solche verkaufen - sie kennen die Regeln vor Ort
Was immer man von Baumarktsmitarbeitern hält (es gibt sogar welche mit Fachkräften) - da der Baumarkt für seine Auskünfte (Verkauf) haftet, werden die MA schon diesbezüglich geschult.
Ansonsten kann man natürlich auch beim örtlich zuständigen Bauamt nachfragen
Wenn es außerhalb geschlossener Ortschaften ist, musst du sehr genau den Bebauungsplan vor Ort studieren. Oft ist keinerlei Bau von Gartenhäuschen, Schuppen etc. erlaubt.
Ein Baumarktmitarbeiter wäre der Letze, bei dem ich mir eine rechtliche Auskunft holen würde.
Außerdem gibt es nicht in jedem Dorf einen Baumarkt, aber eine Bauordung/Bauvorschriften.