Führerscheinklasse A1 und Beschränkungen
Ich habe der neue Führerscheinklasse A1. Klasse A1 bedeutet: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. (Mindestgewicht somit mindestens 110 kg) und im Feld 12 die Schlüsselzahlen 79.05 (Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg) Was bedeutet das? darf ich ein 125cm3 Roller-Mottorroller mit ein höher leistungsgewicht fahren? gibt es solche Räder?
3 Antworten
Hallo, möchte auch den 125er Schein machen, bin auch über 50 Jahre und fahre seit 35 Jahren Auto. Meine Frage zum Verhältnis von kw und Gewicht. Darf ich eine Zündapp KS 80 mit diesem Schein fahren. Sie hat 7kw und ein Gewicht von ca. 114 kg. Wenn ich die 7kw durch 0,1 Teile dann käme ich auf ein Mindestgewicht von 70 kg was die Maschine ja leicht hat.
Gehe ich recht in der Annahme, dass du die Klasse A1 vor dem 19.01.2013 erhalten hast. ;)
Demnach gilt die Einschränkung bezüglich des Leistungsgewichtes für dich nicht - dies besagt eben diese Schlüsselzahl.
Das Leistungsgewicht besagt, dass bei 11 kW das Bike mindestens 110 kg wiegen muss - ich kenne aber auch bisher keines, welches bei 11 kW weniger wiegt - fahren dürftest du es aber. ;)
Ich meine du darfst nur Krafträder (Roller ect..) bis zu 125 cm3 fahren mit einer maximalen Leistung von 11kW. Diese Beschränkung von Gewicht 0,1kW/kg dürfte eine Toleranzgrenze sein. Könnte bedeuten das der Roller auch 12 kW haben darf.