Freistellung aus der Schule für die Freiwillige Feuerwehr?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist nicht mehr schulpflichtig (§ 38 Abs. 3 S. 2 SchulG NRW) und kannst daher prinzipiell machen, was dir beliebt. Ob es so sinnvoll ist, als Truppmann die Schulausbildung zugunsten des Einsatzgeschehens an zweite Stelle zu stellen, ist eine andere Frage, die jeder für sich beantworten muss. Einsätze gibt es immer, wenn du allerdings durch den Einsatzdienst deinen Schulabschluss in den Sand setzt, hast du ein Problem.

Anders als in Bayern (Art. 9 Abs. 4 BayFwG) sieht das BHKG keine Befreiung von Schülern vor, nicht zuletzt aufgrund der Relevanz der Schullaufbahn. Bisher gibt es zu dem Thema keine Rechtsprechung.

Bedeutet: auf rechtlicher Ebene darfst du die Schule links liegen lassen, dabei solltest du aber bedenken, welche Folgen das für dich hat. Ein Nachteilsverbot gibt es mangels Regelung nicht.


RedPanther  10.02.2021, 11:21
Du bist nicht mehr schulpflichtig (§ 38 Abs. 3 S. 2 SchulG NRW) und kannst daher prinzipiell machen, was dir beliebt.

Ohne genaue Paragraphen zu kennen: Hat er sich nicht mit der Zugehörigkeit zur Schule freiwillig verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen?

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TimK2011 
Fragesteller
 10.02.2021, 11:53
@RedPanther

Ja im Prinzip hast du recht, jedoch betont unsere Stufenleitung immer wieder, dass wir freiwillig hier sind und uns keiner zu etwas Zwingt.

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TimK2011 
Fragesteller
 10.02.2021, 11:51

Ja mir geht es erstmal um das generelle. Das ich dadurch Unterricht verpasse ist mir bewusst und wie du schon sagtest muss ich das immer abwägen.

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In welchem Bundesland lebst du? Meines Wissens nach werde nur im bayerischen Feuerwehrgesetz Schüler freigestellt.


TimK2011 
Fragesteller
 10.02.2021, 11:47

NRW

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Moin,

ich bin momentan in der selben Situation, wie du.

TM 1,2 und Sprechfunker gemacht und z.Z. noch Schüler bzw. Abiturient in NRW.

Ich darf seitdem (ca 3/4 Jahr) auf Einsätze mitfahren, auch in der Schulzeit.

Meine Schulleitung war skeptisch, die hatte ich dann allerdings überzeugt bekommen.

Danach bin ich zu den einzelnen Fachlehrern gegangen und habe denen davon berichtet, dass ich in der FF bin und es mal dazu kommen könnte, da das Unglück ja keine Pause zu meiner Schulzeit macht, zum Einsatz "bestellt" werde. Diese hatte ich dann um "Erlaubnis" gebeten den Unterricht verlassen zu dürfen. Von wirklich allen Lehrern kam dann ein Lob für mein Engagement und die Aussage, dass ich selbstverständlich gehen darf.

z.T. kamen auch interessierte Nachfragen, wie viele Einsätze wir im Jahr haben, ob wir auch Nachts rausfahren würden, was die skurrilste/lustigste/schlimmste Einsatzmeldung war etc. Die haben es echt alle gut aufgefasst.

Denk dran, dass es so wie in den Wald hineinschallt es auch hinausschallt.

Hab denen auch Erklärt wie alarmiert wirt. (Bei uns im Kreis mit DME und Handy), kam auch glaub ich ganz gut an.

Selbstverständlich ist für mich aber auch, dass der Handyalarm und der DME in der Klausur ausgeschalten wird. (So viele Klausuren schreibst du ja auch nicht mehr ;) )

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen, kannst gerne bei Fragen schreiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es verpflichtet nicht zur Teilnahme an allen Einsätzen. Sonst könntest du nie wieder den Landkreis verlassen, wegen der Gefahr einen Einsatz zu verpassen. Du solltest an den Einsätzen teilnehmen die zumutbar sind.


TimK2011 
Fragesteller
 10.02.2021, 10:45

Klar das ist mir bewusst, was ich meine ist die Teilnahme wenn es möglich ist. Wenn ich wie jetzt gerade zuhause im Distanzlernen bin oder auch in der Schule bin ich in der Nähe.

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MAB82  10.02.2021, 10:53
@TimK2011

Ich kenne es nur so, dass die Freistellunspflicht von Arbeitgebern nicht pauschal auf die Schule übertragbar ist. Wenn die Schule auf Unterrichtsteilnahme besteht und dementsprechend sanktoniert, dann müsste man das letztlich über ein Gericht klären.

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RedPanther  10.02.2021, 11:26
Es verpflichtet nicht zur Teilnahme an allen Einsätzen.

Ähm, doch. Wenn er alarmiert ist, ist er verpflichtet zu kommen.

Sonst könntest du nie wieder den Landkreis verlassen, wegen der Gefahr einen Einsatz zu verpassen.

Es steht nirgends was, wo man sich aufhalten muss. Dass man sich in einem anderen Landkreis aufhält, ändert allerdings nichts an der gesetzlichen Pflicht, bei Alarmierung zum Einsatz zu erscheinen.

Du solltest an den Einsätzen teilnehmen die zumutbar sind.

Wobei das mit der Zumutbarkeit eher so zu sehen ist, dass man nicht wegen einer Ölspur aus dem Thailandurlaub zurückkehren muss.

Wenn Feuerwehrleute jedes Mal vom Einsatz weg bleiben würden, wenn's gerade ungeschickt ist, würde die Feuerwehr in Deutschland nicht funktionieren. Dann bräuchte auch das hinterletzte Kuhkaff eine teure Berufsfeuerwehr.

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MAB82  10.02.2021, 11:29
@RedPanther
Wobei das mit der Zumutbarkeit eher so zu sehen ist, dass man nicht wegen einer Ölspur aus dem Thailandurlaub zurückkehren muss.

Ach was? Damit widerlegst dich schon selbst.

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RedPanther  10.02.2021, 11:56
@MAB82

Okay, ich drücke mich etwas konkreter aus: Die Sache, dass man bei Unzumutbarkeit nicht kommen muss, ist eher in dem Maßstab zu sehen, dass es einem Thailandurlauber nicht zumutbar ist, wegen einer Ölspur direkt zum Flughafen zu rennen und nach dem nächsten Flug zu fragen.

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26Sammy112  10.02.2021, 12:41
Es verpflichtet nicht zur Teilnahme an allen Einsätzen.

Jein...

Prinzipiell verpflichten die Feuerwehrgesetze aktive Feuerwehrangehörige schon zur Teilnahme an Einsätzen und Diensten. Da gibt es nur sehr geringe Ausnahmen (nämlich Tätigkeiten von "übergeordnetem öffentlichem Interesse").

Gerade bei Einsätzen ist es aber erforderlich, alarmiert zu werden. Und wenn man sich außerhalb des Einsatzgebiets aufhällt, dann kann in aller Regel auch keine Alarmierung erfolgen (heute mit Apps natürlich schon möglich, aber dann ggfs. nicht sinnvoll).

Du solltest an den Einsätzen teilnehmen die zumutbar sind.

Welche Einsätze zumutbar sind und welche nicht, entscheidet NICHT der Feuerwehrangehörige selbst. Die Führung legt die Alarmordnung fest und damit auch, welche Kräfte wann alarmiert werden. Sonst hätte das nämlich zur Folge, dass bei dem Alarmstichwort "BMA" so gut wie niemand mehr am Feuerwehrhaus erscheint und ausrückt, weil alle von einem Fehlalarm ausgehen und ihre aktuelle Beschäftigung für wichtiger halten.

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MAB82  10.02.2021, 13:13
@26Sammy112
Welche Einsätze zumutbar sind und welche nicht, entscheidet NICHT der Feuerwehrangehörige selbst.

Natürlich tut er das. Die "Führung" kann nicht wissen welche Umstände gerade herrschen. Was ist wenn man krank ist oder niemanden hat der gerade die kinder betreuen kann? Deswegen haben freiwillige Feuerwehren ja im Idealfall einen Personalpool. Nicht jeder kann zur jeder Zeit zum Einsatz losrennen.

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26Sammy112  10.02.2021, 17:02
@MAB82
Natürlich tut er das.

Nur begrenzt.

Nicht jeder kann zur jeder Zeit zum Einsatz losrennen.

Das ist richtig. Natürlich bleibt der Feuerwehrangehörige mit dem Allerwertesten zu Hause, wenn er krank ist, das ist klar. Denn in dem Moment ist er nicht einsatzfähig. Und natürlich kann er auch nicht zum Einsatz, wenn er allein zu Hause auf das Kind aufpasst - das sind dann die oben angesprochenen "übergeordneten Interessen" (hier Aufsichtspflicht des Kindes).

Dennoch herrscht eine generelle Dienstpflicht und Einsatzpflicht. Es steht nämlich sinngemäß in allen Feuerwehrgesetzen Deutschlands "Der Feuerwehrangehörige hat die Pflicht, zu Diensten und Einsätzen zu erscheinen". Es steht in keinem Gesetz "Der Feuerwehrangehörige sollte erscheinen, wenn es ihm gerade passt" oder "Der Feuerwehrangehörige entscheidet, ob er an Einsatz und Übung teilnimmt".

Das bedeutet, dass das Fernbleiben immer ein gut begründeter Einzelfall und nicht der Normalfall sein sollte.

Denn sonst besteht wie gesagt das große Problem, dass bei bestimmten Einsatzlagen niemand mehr ausrückt - beispielsweise der angesprochene BMA-Alarm. Da geht man doch zu 99,9% von einem Fehlalarm aus, was es letztendlich ja auch meist ist. Wenn da nur diejenigen ausrücken würden, die gerade Langeweile haben, dann sieht es für die Feuerwehr düster aus.

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Also da du deine Schulpflicht abgeleistet hast kann dich die Schule erstmal nicht dazu zwingen da zu bleiben.

Ich hatte in der Berufsschule mit 17/18 dann einfach meinen Lehrern gesagt "Hey bin in der Feuerwehr isses okay wenn ich mal spontan gehen muss?"

Die Lehrer da waren eh so entspannt das es kein Problem war^^

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Maschinist /Servicetechniker für Feuerwehr Einsatzfahrzeuge