Was ist wenn ein Feuerwehr Einsatz während der Arbeit Zeit ist?

7 Antworten

Von Experte CreeperNicol bestätigt

Nach den Feuerwehrgesetzen aller deutschen Bundesländer ist es so, dass der freiwillige Feuerwehrangehörige mit der Stadt oder Gemeinde eine Dienstpflicht eingeht und nach dem Gesetz verpflichtet ist, bei einem Einsatz auch zu erscheinen.

Gleichzeitig verpflichtet das Gesetz den zivilen Arbeitgeber, seinen ehrenamtlich in der Feuerwehr tätigen Mitarbeiter für Einsätze (und auch für Ausbildungen und Übungen) freizustellen, wobei dem Arbeitnehmer dadurch keine Nachteile entstehen dürfen. D.h., der Arbeitgeber muss dem abwesenden Mitarbeiter ganz normal den Lohn weiterzahlen (kann sich dies aber durch die Kommune erstatten lassen) und darf den Arbeitnehmer auch sonst nicht durch Sanktionen, Entlassung o.ä. benachteiligen. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Arbeitnehmer "übergeordnete" Arbeiten zu erledigen hat. So kann ein Polizist beispielsweise nicht einfach seinen Dienst unterbrechen, um einen Feuerwehreinsatz wahrzunehmen. Ein Arzt kann genauso wenig die OP unterbrechen und eine Kindergärtnerin auch nicht einfach die ihr anvertrauten Kinder alleine lassen. Dasselbe gilt natürlich auch zu Hause.

So zumindest die Theorie.
In der Praxis ist das natürlich nicht immer ganz so einfach. Wenn wir ehrlich sind: Der Arbeitgeber sitzt nun einmal am längeren Hebel. Und wenn er mit dem Engagement seines Mitarbeiters nicht einverstanden ist, dann wird er immer Mittel und Wege finden, sich von diesem zu trennen oder ihn sonstwie abzustrafen. Letztlich ernährt einen die Feuerwehr eben nicht, sondern der Beruf.

Zudem ist es heute häufig so, dass Menschen nicht im Heimatort arbeiten, sondern 50 oder mehr Kilometer entfernt und beruflich sehr viel unterwegs sind (Außendienst, Geschäftsreisen usw.). Damit sind diese dann bei einem Einsatz nicht oder nicht zeitnah erreichbar und stehen für einen Einsatz nicht zur Verfügung.

Aus der Praxis kann ich sagen, dass das recht bunt gemischt ist. In unserer Wehr gibt es glücklicherweise viele Kameraden/innen, die einen sehr toleranten Arbeitgeber haben, die das ehrenamtliche Engagement z.T. sehr unterstützen. Meine Arbeitgeber haben mein Engagement bislang immer nach Möglichkeit unterstützt - genauso wie meine Kollegen, die dann ggfs. einen Teil meiner Arbeit spontan mit übernommen haben. Aber es gibt eben leider auch solche, die das anders sehen.

Das ist aber auch regional sehr unterschiedlich. Unser Vorteil ist dabei sicherlich, dass es hier weit und breit keine Berufsfeuerwehr gibt. Das sehen auch die Arbeitgeber, die natürlich bei einem Notfall im Betrieb auch Hilfe erwarten und die freiwilligen Wehren entsprechend fördern. Man ist sich hier bewusst, wie wichtig freiwillige Feuerwehren sind. In einer Stadt mit Berufsfeuerwehr sieht das häufig ganz anders aus. Dort sind viele Arbeitgeber der Meinung, dass die Berufsfeuerwehr das schon erledigen wird und sie ihre ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter nicht unbedingt benötigt werden und dann lieber bei der Arbeit bleiben könnten. Sofern sie sich überhaupt dessen bewusst sind, dass es neben der BF auch eine FF gibt.

Zudem fahren wir hier "nur" 20 bis 50 Einsätze pro Jahr und sind in Alarmierungsschleifen aufgeteilt. D.h., dass zum Beispiel tagsüber nur Kameraden von der Arbeit weggerufen werden, wenn sie auch wirklich benötigt werden. Wenn man dann berücksichtigt, dass viele Einsätze eben auch abends/nachts oder am Wochenende und im Urlaub stattfinden, dann hält sich die Belastung für die Arbeitgeber in Grenzen. Das sieht sicherlich anders aus, wenn eine Wehr 500 oder 600 Einsätze pro Jahr fährt und die ehrenamtlichen Kräfte dann ein oder mehrmals die Woche von der Arbeit weggerufen werden. Je mehr Einsätze, desto geringer das Verständnis und die Unterstützung der Arbeitgeber.

Und häufig wird halt mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass die Arbeit nachgeholt wird. Dann wird abends halt länger gearbeitet, man geht auch am Wochenende nochmal ins Büro.

Und was ist wenn Nachts Einsatz ist und nächsten Tag arbeiten müsst?
Gibt es nicht auch eine Ruhe zeit nach einem Einsatz zu beachten?

Ja, die Ruhezeit gibt es. Nach dem Gesetz betrifft die Freistellung eben nicht nur die eigentliche Einsatzzeit, sondern auch eine "angemessene" Ruhezeit danach.
Was allerdings "angemessen" ist, ist meines Wissens nach nirgendwo wirklich definiert. Und mal ehrlich: Die meisten Feuerwehrleute sind auch gegenüber ihres Arbeitgebers so pflichtbewusst, dass man das halt in Kauf nimmt. Also nach dem Einsatz kurz geduscht und los zur Arbeit. Oder mit Glück nochmal 2, 3 Stunden ins Bett. Zumindest, solange das geht. Bei gewissen Berufen kann eine Übermüdung natürlich auch gefährlich sein - beispielsweise als Kraftfahrer oder bei der Bedienung gefährlicher Maschinen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Offiziell muss der AG die Mitglieder der FF freistellen und bekommt von der Kommune einen finanziellen Ausgleich. Das ist in den Feuerwehrgesetzen festgelegt. Laut Gesetz darf dem Mitglied der FF kein Nachteil durch die Tätigkeit entstehen.

Inoffiziell geht das in den meisten Fällen nicht, da die meisten AN unabkömmlich sind. Es gibt eine Menge Berufe, in denen man nicht einfach Mal so Verschwinden kann. Da man sich in den seltensten Fällen mit dem AG anlegen kann, läuft es darauf hinaus, dass man den Arbeitsplatz nicht verlässt.

Nach allen Einsätzen steht den Mitgliedern der FF eine gewisse Ruhezeit zu, so dass sie ihren Arbeitsplatz nicht übermüdet aufsuchen müssen und vielleicht sogar jemanden gefährden. Die Sorgfaltspflicht des AN lässt eine Arbeitsaufnahme nach einem Nachteinsatz nicht zu. Eine entsprechende Aussage zum Beispiel des deutschen Feuerwehrverbandes und der Unfallkassen findet sich bei google, leider konnte ich diese Texte nicht verlinken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn ein Feuerwehreinsatz wärend der Arbeitszeit stattfindet, kann die Feuerwehr dir eien Zettel ausstellen, das du auf dem Einsatz mitdabei warst und den kannst du dann deinem Arbeitgeber aushändigen

Wenn das passiert darfst du die Arbeit abbrechen.

Während der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber den freiwilligen Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau unverzüglich freizustellen.

Nachteinsätze fallen in die Freizeit und da hat der Arbeitnehmer trotzdem pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.

Vielleicht findest du hier noch mehr, was du wissen möchtest: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/4552