Frage zur Konkretisierung BGB 243?
Hey, ich hätte eine Frage zur Konkretisierung.
Folgendes Beispiel: Ich gehe in IKEA rein und kaufe mir ein Sofa, nehme dieses mit und es hat einen Mangel (Es ist anders als in der Werbung). Nacherfüllung wäre unmöglich, da da das Sofa nicht mehr auf dem Markt ist, da es ein heiß begehrtes Sofa ist und Nachbesserung auch nicht, da der Mangel nicht nachgebessert werden kann. Handelt es sich immernoch um eine Gattungsschuld?
2 Antworten
Die Frage ist an der Stelle falsch, weil wir im Gewährleistungsrecht sind und nicht im allgemeinen Vertragsrecht.
Daher kommt es alleine auf die 437ff an und nicht mehr auf die Fragen ausbaden AT.
Aber wieso das? Also ich hab danach den 437 Abs. 2 ff geprüft auf Rücktritt und Rücknahme, die Frage wird mir trotzdem nicht ganz klar. Leider kann ich gerade nicht auf das Dokument zugreifen. Es war auf jeden Fall so, dass man Rücktritt verlangt hat und die Nacherfüllung unmöglich war. Demnach müsste es ja eine Gattungsschuld sein danach
Nein, weil IKEA in dem Fall Dir keine spezielle Zusage gemacht hat. Im übrigen warst Du mit dem Sofa - so wie es ist - einverstanden, deswegen hast Du es ja auch gekauft. Insofern ist kein Mangel zu erkennen.
Leider kann ich gerade nicht auf das Dokument zugreifen. Es war auf jeden Fall so, dass man Rücktritt verlangt hat und die Nacherfüllung unmöglich war. Demnach müsste es ja eine Gattungsschuld sein danach
Ich weiß garnicht genau mehr wie der Fall war, ich denke der Schaden ist erst zuhause aufgefallen oder so