Frage zur Konkretisierung BGB 243?

2 Antworten

Die Frage ist an der Stelle falsch, weil wir im Gewährleistungsrecht sind und nicht im allgemeinen Vertragsrecht.

Daher kommt es alleine auf die 437ff an und nicht mehr auf die Fragen ausbaden AT.


MatheOpfer321 
Fragesteller
 03.02.2024, 21:00

Aber wieso das? Also ich hab danach den 437 Abs. 2 ff geprüft auf Rücktritt und Rücknahme, die Frage wird mir trotzdem nicht ganz klar. Leider kann ich gerade nicht auf das Dokument zugreifen. Es war auf jeden Fall so, dass man Rücktritt verlangt hat und die Nacherfüllung unmöglich war. Demnach müsste es ja eine Gattungsschuld sein danach

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Nein, weil IKEA in dem Fall Dir keine spezielle Zusage gemacht hat. Im übrigen warst Du mit dem Sofa - so wie es ist - einverstanden, deswegen hast Du es ja auch gekauft. Insofern ist kein Mangel zu erkennen.


MatheOpfer321 
Fragesteller
 03.02.2024, 20:59

Ich weiß garnicht genau mehr wie der Fall war, ich denke der Schaden ist erst zuhause aufgefallen oder so

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MatheOpfer321 
Fragesteller
 03.02.2024, 21:02
@MatheOpfer321

Leider kann ich gerade nicht auf das Dokument zugreifen. Es war auf jeden Fall so, dass man Rücktritt verlangt hat und die Nacherfüllung unmöglich war. Demnach müsste es ja eine Gattungsschuld sein danach

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