Fotografieren wärend einer Wohnungsbesichtigung?

6 Antworten

Es verbieten!

Doch der Vermieter darf während einer Wohnungsbesichtigung nicht ohne Mieter-Erlaubnis Fotos machen oder Videos drehen. Dies stellt eine Verletzung der Privatsphäre des Mieters dar (Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters; Urteile Amtsgericht Frankfurt am Main vom 16. 01.1998, Aktenzeichen 33 C 2515/97 und Amtsgericht Düsseldorf vom 24.06.2000, Aktenzeichen 25 C 4068/98).

Woher ich das weiß:Recherche

auch hier gilt, Rechte am eigenen Bild. auf den Fotos ist dein Eigentum zu erkennen. du kannst dem Vermieter die Fotografiererei untersagen.

Wohnung ist ohne Möbel, er kann lustig drauflos knipsen


sabineschloegl 
Fragesteller
 29.05.2020, 16:34

Dankeschön freu

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Nein, muss man nicht - der Vermieter kann dem Interessenten einen Grundriss geben. Durch Deine Wohnugseinrichtung kann der Raumeindruck sowieso nicht sinnvoll wieder gegeben werden.

Sie können das Fotografieren Ihrer Wohnräume untersagen.