Fotografieren wärend einer Wohnungsbesichtigung?
Muss ich es dulden das mein Vermieter fotografiert wärend der Wohnungsbesichtigung? oder Bewerber der Wohnung. wie kann ich mich in solchem fall wehren?
6 Antworten
Es verbieten!
Doch der Vermieter darf während einer Wohnungsbesichtigung nicht ohne Mieter-Erlaubnis Fotos machen oder Videos drehen. Dies stellt eine Verletzung der Privatsphäre des Mieters dar (Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters; Urteile Amtsgericht Frankfurt am Main vom 16. 01.1998, Aktenzeichen 33 C 2515/97 und Amtsgericht Düsseldorf vom 24.06.2000, Aktenzeichen 25 C 4068/98).
auch hier gilt, Rechte am eigenen Bild. auf den Fotos ist dein Eigentum zu erkennen. du kannst dem Vermieter die Fotografiererei untersagen.
Wohnung ist ohne Möbel, er kann lustig drauflos knipsen
Nein, muss man nicht - der Vermieter kann dem Interessenten einen Grundriss geben. Durch Deine Wohnugseinrichtung kann der Raumeindruck sowieso nicht sinnvoll wieder gegeben werden.
Sie können das Fotografieren Ihrer Wohnräume untersagen.
Eigentlich nicht, das ist klar geregelt. Hier mal ein nützlicher Link für Dich
https://www.mietbuergschaft24.de/wann-darf-ein-vermieter-fotos-in-der-wohnung-des-mieters-machen/