Fitnessstudio: Kündigung einer Zusatzleistung nicht berücksichtigt, eventuell Sonderkündigungsrecht?

4 Antworten

Schon alleine, dass du da ein gesondertes Kündigungsrecht hast, zeigt dir ja, dass das zwei völlig unabhängige Verträge sind.

Die hättest du auch separat kündigen müssen. Wird aber unrechtmäßig abgebucht, kannst du die Buchung ja zurück holen.

Nein, kein Sünderkündigungsrecht für den anderen Vertrag. Das sind zwei unterschiedliche Verträge. Ergibt sich auch aus den unterschiedlichen Kündigungszeiten.

Noch einmal darauf hinweisen (vor Ort) und die Beträge rückbuchen lassen.

unberechtigte Zahlungen können zurückgebucht werden; durch die Bank. Löst aber kein Sonderkündigungsrecht aus

Nein, das reicht nicht aus.