Fitnessstudio: Kündigung einer Zusatzleistung nicht berücksichtigt, eventuell Sonderkündigungsrecht?
Hallo,
ich habe mein Fitnessstudio fristgerecht zum Ende dieses Jahres gekündigt.
Meine Getränkeflatrate hat lediglich eine Kündigungsfrist von 1 Monat, weshalb ich diese bereits zum 30.06. gekündigt habe. Beides erfolgte in einem Schreiben. Die Kündigung des Vertrages wurde mir schriftlich bestätigt, nicht jedoch die der Getränkeflatrate. Diese wird weiter fleißig abgebucht und auf meine Mail dazu erhalte ich keine Rückmeldung.
Daher meine Frage, reicht das vielleicht schon aus um ein Sonderkündigungsrecht zu bekommen für den ganzen Vertrag?
4 Antworten
Schon alleine, dass du da ein gesondertes Kündigungsrecht hast, zeigt dir ja, dass das zwei völlig unabhängige Verträge sind.
Die hättest du auch separat kündigen müssen. Wird aber unrechtmäßig abgebucht, kannst du die Buchung ja zurück holen.
Nein, kein Sünderkündigungsrecht für den anderen Vertrag. Das sind zwei unterschiedliche Verträge. Ergibt sich auch aus den unterschiedlichen Kündigungszeiten.
Noch einmal darauf hinweisen (vor Ort) und die Beträge rückbuchen lassen.
unberechtigte Zahlungen können zurückgebucht werden; durch die Bank. Löst aber kein Sonderkündigungsrecht aus
Nein, das reicht nicht aus.