Finanzierte Fahrzeug/ Schlussrate bei Arbeitsunfähigkeit?
Hallo.
Ich habe eine Frage und zwar hatten wir im März 2019 für 4 Jahre Laufzeit ein Fahrzeug finanziert gekauft beim Autohaus. Monatliche Rate: 210 Euro, Schlussrate 4.570 Euro.
Im April 2020 hatte mein Mann einen schweren Arbeitsunfall durch Sturz vom Gerüst. Er ist seitdem arbeitsunfähig und in ärztlicher sowie psychischer Behandlung bzw. Krankengymnastik.
Laut BG hat er eine MdE von 35 % bekommen statt der bisherigen 20 %.
Wir hatten bei der Finanzierung auch eine Kreditschutzversicherung mit abgeschlossen und die monatlichen Raten wurden seit Juni 2020 von der Versicherung direkt an Autohaus beglichen.
Gestern kam ein Brief, dass die letzte Rate im Juni beglichen wird.
Meine Frage nun:
Wie ist das jetzt mit der Schlussrate bzw. wie oder wer muss diese zahlen??!
Weil einen Kredit kann mein Mann nicht aufnehmen da er ja seiner Arbeit nicht nachgeht und deine nächste Zeit auch nicht nachgehen kann. Einen Kredit wird er ja auch nicht bekommen denk ich weil ja Lohnzettel vorgelegt werden müssen und die haben wir nicht
Vielen Dank für eine schnelle Rückantwort.
2 Antworten
Es tut mir leid zu hören, dass Ihr Mann einen Arbeitsunfall hatte und seitdem arbeitsunfähig ist. In Bezug auf die Schlussrate Ihres finanzierten Fahrzeugs ist es wichtig zu prüfen, ob die Kreditschutzversicherung auch für den Fall von Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit gilt. Wenn dies der Fall ist, könnte die Versicherung die verbleibende Schlussrate bezahlen, da Ihr Mann aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen.
In jedem Fall sollten Sie sich direkt mit der Kreditschutzversicherung in Verbindung setzen und sich über Ihre Möglichkeiten informieren. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen der Kreditschutzversicherung von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein können, daher sollten Sie die Details der Police sorgfältig überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie vollständig abgesichert sind.
Wenn die Kreditschutzversicherung nicht für den Fall der Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit gilt, können Sie versuchen, eine alternative Zahlungsvereinbarung mit dem Autohaus zu treffen. Sie könnten zum Beispiel versuchen, eine Verlängerung der Laufzeit des Kredits zu beantragen, um die monatlichen Raten zu senken und Ihrem Mann mehr Zeit zu geben, sich zu erholen und eine neue Arbeitsstelle zu finden. Eine weitere Option wäre es, das Fahrzeug zurückzugeben und die Schlussrate nicht zu zahlen. Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass dies negative Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit haben könnte.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich von einem Finanzberater oder Anwalt beraten zu lassen, um Ihre Optionen zu besprechen und eine Entscheidung zu treffen, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Weiterhin wünsche ich Ihnen und Ihrem Mann alles gute und baldige Besserung. Machen sie sich keine Sorgen, am Ende ist noch immer alles gut gegangen.
Viele liebe Grüße 😊
Da kommt es jetzt genau auf die Bedingungen der KSV an. Die Raten wurden schon alle bezahlt. Dann sollte man annehmen, die SR wird auch bezahlt. Übrigens zahlt die Versicherung nicht an das Autohaus sondern an die finanzierende Bank.
Die SR kann weiter finanziert werden oder das Autohaus kauft das Auto für die SR ab. Weiterfinanzierung wird nicht klappen. Der Händler hat gegenüber der Bank eine Rückkaufverpflichtung.
Du solltest dich also mal mit dem Händler unterhalten wie es weiter gehen kann.
Leider vermute ich mal, wenn du die 4.570 € nicht aufbringen kannst, muss das Autohaus einspringen. Ich hoffe auch weiterhin, das Auto ist noch mehr wert als dieser Betrag. Sonnst musst du nämlich noch draufzahlen.
Und genau das ist der Grund warum man keine Ballon- oder 3-Wege-Finanzierungen machen sollte.