familienversichert - kurzfristige Beschäftigung und Minijob?

2 Antworten

Bei jeder Krankenkasse erhälst du Infos, wenn du nach Leistungen u. Familienversicherung googelst, wie z.B. bei der AOK:

https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 485 Euro (gilt für 2023) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 520 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollte ihr Arbeitsentgelt über 485 und noch unter 520 Euro liegen, ist eine Familienversicherung als Ausnahmeregelung für geringfügig Beschäftigte möglich.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
Das solltest Du unbedingt mit Deiner Krankenkasse klären.

Grundsätzlich ist die Vergütung einer kurzfristigen Beschäftigung kein regelmäßiges Einkommen (nicht regelmäßig = Einkommen, das von vornherein für nicht mehr als drei Monate erzielt wird) im Sinne des § 8 SGB IV i. V. mit § 10 SGB V und ist daher für die Familienversicherung unschädlich (z. B. der klassische 6-Wochen-Schülerjob in den Sommerferien). Zudem ist die kurzfristige Beschäftigung generell in allen Zweigen sozialversicherungsfrei.

Aber die Kombination? Schwierig zu beurteilen - m. E. nach, könnte die Kombination aber möglich sein - Info, was die Krankenkasse dazu meint, wäre interessant.

Grenzen 2023

entweder Minijob (dann aber bis 520 €)

oder

regelmäßiges Einkommen bis 485 € (auch bei Minijob unter 485 € + parallel andere regelmäßige Einkommen)


siola55  17.07.2023, 08:35

Jede Krankenkasse bietet da Infos wenn nach Name der KK, Leistungen, Familienversicherung gegoogelt wird, wie z.B. bei der AOK:

https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?

  • Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 485 Euro (gilt für 2023) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 520 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollte ihr Arbeitsentgelt über 485 und noch unter 520 Euro liegen, ist eine Familienversicherung als Ausnahmeregelung für geringfügig Beschäftigte möglich.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich

Gruß siola55

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siola55  17.07.2023, 08:40

regelmäßiges Einkommen bis 485 € (auch bei Minijob unter 485 € + parallel andere regelmäßige Einkommen)...

Beides ist möglich - die 485€ sind für den selbständigen Nebenerwerb gedacht!

Laut der AOK gilt folgendes:

https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?

  • Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 485 Euro (gilt für 2023) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 520 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollte ihr Arbeitsentgelt über 485 und noch unter 520 Euro liegen, ist eine Familienversicherung als Ausnahmeregelung für geringfügig Beschäftigte möglich.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Gruß siola55

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