Fahrtenbuch steuerliche Abrechnung?

2 Antworten

Von Experte anTTraXX bestätigt

Dein Arbeitgeber wird den geldwerten Vorteil monatlich mit der 1%-Methode im Rahmen der Lohnsteuerermittlung versteuern.

Die Differenz zwischen dem geldwerten Vorteil den dein Arbeitgeber berechnet (1%-Methode) und dem tatsächlichen Privatanteil kannst du dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen als Minderung des Bruttoarbeitslohns.

Voraussetzung dafür ist natürlich auch, dass das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt wird und auch die dazugehörigen Belege (Tankbelege, Werkstattrechnungen etc.) aufbewahrt sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung