Fahrschule verjährt- von vorn anfangen?

4 Antworten

Als Du Deine erste Theo-Prüfung gemacht hast, hast Du von Deiner Fahrschule eine "Ausbildungsbescheinigug Theorie" für den TÜV/DEKRA bekommen. Diese gilt zwei Jahre! Falls sie noch gültig ist und Dein Antrag auf Erteilung FE bei der Führerscheinstelle noch nicht abgelaufen ist (gilt nur ein Jahr, kann aber aber verlänger werden) dann viel Erfolg bei der Prüfung. Falls die Ausbildungsbescheinigung älter als besagte zwei Jahre ist, Theorieunterrichte nochmal, weil die zum ausfüllen eriner neuen Ausbildungsbescheinigung nur ein Jahr gültig sind...sorry.

Eigentlich ist das die Regel, aber vielleicht kann man mit dem Fahrlehrer das ganze noch einmal besprechen und schauen, ob es trotzdem noch eine Lösung gibt. Der sollte sich damit auskennen. Die Fahrstunden sind leider schon so lange her, dass es auch notwendig wäre, dass du sie wiederholst.

Stimmt nicht so ganz!Innerhalb von zwei Jahren sollte Theorie und Praxis abgeschlossen sei. Es gilt,dass man nach Abschluß der Theoretischen Prüfung( und hierbei gilt die letzte bestandene Prüfung ) noch zwölf Monate Zeit hätte um seine Praktische Prüfung zu machen.Du hättest also noch 10 Monate Zeit.Nachzulesen in der Fahrerlaubnisverordnung §18

Die ganzen Lernstunden + Theorie - mein Freund hatte das selbe Problem. Ab 1 Jahr nach der Theorie verjährt das alles.