Fahrerlaubnis per Post?
Ich bin gerade dabei mein Führerschein zu machen und musste die Fahrerlaubis beantragen. Was jetzt auch schon wieder eine Weile her ist.
Daher ist jetzt meine Frage, bekommt man irgendwas zur Fahrerlaubnis zugeschickt oder diese sogar selbst?
Bis her hat mir diese Frage niemand beantwortet, weshalb ich diese nun hier stelle
3 Antworten
Wer zum Zeitpunkt der Fahrprüfung nicht den B17 Führerschein gemacht hat und noch nicht Volljährig ist bekommt den Führerschein tatsächlich auch zugeschickt. Es gibt aber auch einen Wisch vom Fahrprüfer woraus hervor geht das man Bestanden hat. Mit dem geht man dann zur Fahrerlaubnisbehörde und holt sich den Führerschein selbst ab.
Wenn der zugeschickt wird kann es schon mal sein das je nachdem der Führerschein noch vor dem Geburtstag - oder in anderen Fällen vor ablauf des Fahrverbots - das ändert aber nichts daran das man trotzdem noch nicht selbst fahren darf. Das ist Wichtig zu Wissen weil es immer wieder welche gibt die der Meinung sind das sie ja fahren dürfen wenn der Führerschein da ist. Aber dem ist nicht so.
Die Gründe warum es vorkommen kann das der früher verschickt wird liegen am Datum. Ist der Geburtstag z.B. an einem Samstag oder Sonntag ist der Führerschein in der Regel am letzten Werktag also den Freitag da. Gleiches gilt für Feiertage.
Wenn der Antrag eingereicht ist, dauert es ca 2 bis 12 Wochen ... bekommt man vom Tüv eine Rechnung, oder die Fahrschule sagt Bescheid das der Antrag "durch" ist... erst dann kannst du in eine Prüfung.
Die FS-Stelle meldet sich nur, wenn sie noch Unterlagen benötigen.
Wenn Du die Fahrerlaubnis beantragt hast, dann solltest Du bzw Deine Fahrschule die Information, ob Du zur Prüfung zugelassen bist.
Dann kannst Du / Deine Fahrschule einen Termin für die theoretische und praktische Prüfung vereinbaren.
Falls Du die Prüfungen bestehst, drückt dir der Prüfer das Kärtchen bzw den rosa Wisch dann direkt in die Hand.