Erbe ausgeschlagen,trotzdem Pflichtteil?

4 Antworten

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Grundsätzlich kann ein Erbe, der seinen Erbteil ausgeschlagen hat, nicht statt dessen den Pflichtteil verlangen; denn er wird nach dem Gesetz in diesem Fall so behandelt, als sei er selbst vor dem Erbfall verstorben. Wenn aber z.B. der Bruder Abkömmlinge hätte, ginge nach seiner Ausschlagung sein Erbanspruch auf diese über. Hat er keine Abkömmlinge, würde sein Erbteil den anderen Erben, also in diesem Falle dir, zuwachsen.

Nun gibt es eine Vorschrift im BGB, nämlich dessen § 2306, die besagt, dass ein Erbberechtigter, dessen Erbe mit Rechten Dritter oder auf sonstige Weise belastet ist, seinen Erbteil ausschlagen und statt dessen seinen Pflichtteil verlangen kann. Es wäre daher in Deinem Fall wichtig zu wissen, ob Dein Bruder diesen Anspruch aus § 2306 BGB geltend macht. Wenn dein Bruder - was ich vermute - von einem Rechtsanwalt vertreten wird, der sich auf diese Vorschrift berufen hat, solltest Du unbedingt selbst einen Anwalt nehmen, der prüfen muss, ob die Voraussetzungen des § 2306 BGB vorliegen. Liegen sie nicht vor, kann der Bruder den Pflichtteil verlangen, liegen sie vor, wirst du ihm den Pflichtteil nicht versagen können. Meines Erachtens ist entscheidend, ob es ein Testament deiner Mama gibt, in dem z.B.dir dein Wohnrecht erst zugewendet worden ist, weil das eine "Belastung" in dem genannten Sinn sein könnte. Aber das muss alles dein Anwalt genau prüfen. Von der Community aus kann daher nicht mehr geschehen, als dir den Rat zu geben, einen Anwalt zu beauftragen.


sergius  03.06.2021, 12:22

Der Satz: "Liegen sie nicht vor, kann der Bruder den Pflichtteil verlangen" ist irrtümlichj ohne das Wort "nicht" abgesandt worden. Es muss also heissen: Liegen ....., ..kann der Bruder den Pflichtteil nicht verlangen, liegen sie vor, wirst du ihm ..." Sorry für den Fehler .

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Nele2722 
Fragesteller
 03.06.2021, 17:06

Danke für die Info,

genauso ist es.Er hat ausgeschlagen wegen der Belastung mit meinem Wohnrecht.

Aber wieso muss ich den Gutachter und nicht er bezahlen?

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Sobald er das Erbe ausgeschlagen hat ist für ihn die Erbschaft erledigt.

Du musst gar nichts machen. Falls Dein Bruder über einen Anwalt an Dich heran tritt kannst Du dem freundliche mitteilen dass Dein Bruder das Erbe ausgeschlagen hat.


Nele2722 
Fragesteller
 03.06.2021, 17:02

Und du bist dir ganz sicher?

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ichweisnix  06.06.2021, 01:25

Das gilt nur bei einen unbeschwerten Erbe. Hier gibt es aber ein Wohnrecht, das den Bruder praktisch vom Erbe ausschließt. Der Bruder hätte alternativ die Möglichkeit gehabt, das Wohnrecht nach §2318 Abs 3 BGB zu kürzen, was aber auch kaum praktiable ist.

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Die ganzen Kosten für Beerdigung Grab ect. musst du vom Erbe abziehen, wenn du eine Aufstellung machen musst.

Grundsätzlich kann man keinen Pflichtteil verlangen, wenn man das Erbe ausgeschlagen hat, aber anscheinend gibt es da einen Paragraphen, der beachtet werden muss. Dass hat ja dann auch dein Anwalt dir gesagt, wie in einem Kommentar steht. Ich verstehe den Paragraphen nicht so ganz, aber da muss man wohl den Anwälten vertrauen. Das kann mit dem Wohnrecht zu tun haben...

Also, der Gutachter und auch die Kosten für die Erbauschlagung, die ja anscheinend du bezahlt hast, musst du bei der Aufstellung mit reinnehmen.

Vermögen deiner Mutter, Verkehrswert des Hauses, abzüglich eventueller Darlehen, Beerdigungskosten, Grabkosten, Pflegekosten, Fahrkosten zum Arzt ect. (vielleicht verminderte Erwerbefähigkeit, weil du sie gepflegt hast ect. ), alle Gebühren wegen Erbschein ect. Gutachter, Anwaltskosten wegen dem Erbschaft.

Den Betrag halbierst du, da wäre der Betrag, den dein Bruder erben würde, ohne Pflichtteil, davon die Hälfte, davon ziehst du noch die Erbauschlaggungsgebühren ab... und davon die Hälfte bekommt dein Bruder... abzüglich dem Betrag, den dein Bruder bekommen hat, als Schenkungen als vorweggenommene Erbschaft.

Vielleicht steht das in den Kontoauszügen deiner Mutter, das wäre natürlich super...

Also Achtung, seine Schenkungen werden natürlich auch von seinem Anteil weggenommen...

Wenn er das Erbe ausgeschlagen hat dann gibt es für ihn auch keinen Pflichtanteil den er vordern könnte.


Nele2722 
Fragesteller
 03.06.2021, 11:50

Das dachte ich auch…aber es ist so sagt mein Anwalt,auch wenn einem der Verstand was Anderes sagt,leider

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