Entspricht die Personaleinsatzplanung den gesetzlichen Anforderungen?

1 Antwort

Wäre das eine Prüfungsaufgabe, hättest du in der Aufgabe 3.1 gerade 3 simpel zu bekommende Punkte verschenkt. Du sollst dort nämlich noch in der Tabelle die Stunden eintragen!

Bei Herrn Mischke wäre es gut, wenn du in der Begründungsspalte noch anführst, dass es zum Ausgleich der 30 Minuten gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz für die 30 Minuten über den 8 Stunden kommen muss.

Bei Herrn Heske wäre anzumerken, dass er eigentlich keinen Anspruch auf eine Pause hat, da er volljährig ist und somit erst bei mehr als 6 Stunden Anspruch auf 30 Minuten Pause hat.

Und wenn man es ganz genau nehmen will, könnte man bei dem Azubi noch prüfen, ob in der Zeit mit der studentischen Aushilfe wirklich Ausbildung stattfinden kann, da Auszubildende nicht arbeiten, sondern lernen. Aber da hast du den eigentlichen Knackpunkt mit den 9 statt 8 Stunden schon völlig richtig erkannt und begründet!

MarcoMueller12 
Fragesteller
 14.04.2024, 16:31

Vielen Dank. Das mit Herrn Mischke verstehe ich noch nicht ganz, weil er kommt ja über die 8h, denn er ist 9h da und hat 30min Pause.

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HappyMe1984  14.04.2024, 16:44
@MarcoMueller12

Lies mal, was dort in dem Gesetzesauszug steht! Bedenke zudem, dass Pausenzeiten KEINE Arbeitszeit sind, so ganz grundsätzlich.

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