Elektro Fahrradanhänger?
Gibt es Beschränkungen für elektrisch unterstützte Fahrradanhänger, also Leistung, Aussenmasse und Gesamtgewicht und vielleicht Art der Ansteuerung und Bremse?
3 Antworten
Meines Wissens ist das eine Gesetzeslücke.
Angetriebene Anhänger können zwar nicht zugelassen werden, ein Fahrradanhänger ist aber Zulassungsfrei. Auch die Abmessung von Fahrrädern ist nicht geregelt. Nur die von Kraftfahrzeugen. Bei Mofas, inclusive. Anhänger wären das 1 m Breite und 4 m Länge. Alle Regeln beziehen sich auf Kraftfahrzeuge, was ein Fahrrad nicht ist.
Demnach könnte ein Fahrradanhänger also einen unbegrenzten Motor haben, beliebig schwer und groß sein.
Es gibt einen Haken dabei: die „Benzinklausel“ der Haftpflichtversicherungen. Mit so einem Gefährt ist man unversichert und haftet für alle Schäden in „unbegrenzter“ Höhe. Das StVG beschränkt das meine ich aber auf 3 Millionen pro Geschädigter Person. Für einen Milliardär wäre das also „übersichtlich“.
Kannst ja mal bei carla cargo nachfragen, ob die eine ABE für ihre ecarla brauchten...
Angetriebene Anhänger sind im Gesetz nicht vorgesehen.