Einrichtung raus gehen?

3 Antworten

Also wenn du Freiwillig in der Einrichtung eingetreten bist, wirst du ja trotzdem ein zuständigen vom Jugendamt haben mit diesem würde abgeklärt werden das du nun die Einrichtung doch wieder verlassen möchtest und dann wird geprüft wie du denn mit dem Kind in der Einrichtung zurecht gekommen bist und daraus wird dann entscheiden.

Kamst du nicht ganz ohne öfterer Hilfe zurecht: würden sie dir lieber empfehlen noch dort zu bleiben.

Kamst du soweit ohne hilfe zurecht aber gab noch etwas Themen die behandelt wurden müssen: würden sie es ohne große Umstände zu lassen aber würden darauf bestehen dass das Jugendamt weiterhin in der Familie aktiv ist.

Und wenn du komplett ohne jeweilige Hilfe zurecht kamst: kannst du die Einrichtung mit Genehmigung verlassen und sie werden keine Bedenken dabei haben das du es auch ohne weitere Hilfe schaffst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mutter/Vater kann jederzeit die Maßnahme beenden und ausziehen.

Bei dem Kind wird geprüft, ob durch den Auszug eine Gefährdung entsteht. Wenn ja, und wenn diese nicht durch mildere Mittel abgewendet werden kann, wird das Kind erstmal Inobhut genommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Eine Mutter-Kind-Einrichtung dieht ja dazu, Mütter zu unterstützen, die allein mit ihrem Kind nicht zurechtkommen.

Das ist ein Angebot, keine Pflicht und man kann natürlich selbst entscheiden, ob man dort leben will oder nicht.

Allerdings besteht dann natürlich die Gefahr, daß das der Mutter Kind weggenommen wird, weil man ja nicht ohne Grund der Einrichtung wohnt.