Eigenbedarfskündigung hinfällig?
Hallo,
wir hatten unserer Mieterin auf Eigenbedarf mit 12monatiger Kü-Frist gekündigt. Jedoch haben meine Schwiegereltern die einziehen wollten Zwischenzeitlich eine andere Wohnung zum Kauf gefunden. Wir wollten nach dem Notartermin die Mieterin informieren und die Eigenbedarfskündigung zurückziehen. Sie hat aber vor dem Notartermin selber mit 3Monatiger gesetzlichen Frist gekündigt da sie eine Wohnung gefunden hat. Wir haben sie vorher mit einem Mietaufhebungsvertrag rausgelassen und sie informiert, dass wir die Eigenbedarfskündigung nach dem Notartermin zurückziehen wollten. Sie wollte aber trotzdem raus. Nun schreibt ihr Anwalt uns wg vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung und will Schadensersatz??
4 Antworten
Eine 12-monatige Kündigungsfrist sieht das BGB nicht vor, da habt ihr schon mehr als notwendig getan.
Innerhalb dieser Frist hat die Mieterin ordentlich gekündigt, ein freie Willensentscheidung der Mieterin. Zudem habt ihr einvernehmlich in dieser Kündigungsfrist mit der Mieterin den Mietvertrag aufgelöst, vermutlich weil sie schnell in der neuen Wohnung wohnen wollte. Auch diese Zustimmung der Mieterin zur Vertragsauflöung erfolgte freiwillig für beide Parteien zum Vorteil der Mieterin.
Der Anwalt der Mieterin versucht nun aus diesem doch recht übersichtlichen procedere Kapital für sich und die Mieterin zu schlagen, wobei er vor Gericht bei dieser Gesamtlage keinen Erfolg hätte.
Dann beweist dem Anwalt das Ihr definitiv keinen Eigenbedarf vertäuchen wolltet.
Zeugenaussagen der Schwiegereltern und des Notars etc.
Ich denke da seid Ihr am besten beraten, wenn Ihr ebenfalls einen Anwalt hinzu zieht.
Haben wir.aber vlt kennt hier jemand so ein Fall dachte ich
Ein vergnüglicher Fall für Anwälte und ein Pokerspiel hinsichtlich der richterlichen Entscheidung samt Kostenzuweisung für den Unterlegenen.
Persönlich würde ich als Vermieter die Sache recht locker sehen.
Wir haben ja einen Kaufvertrag und auch die Whatsapp Nachrichten mit der Mieterin. Und wir haben auch ein Brief an die Mieterin geschrieben und in ihren Briefkasten eingeworfen, dass wir die Eigenbedarfskündigung heute nach dem Notartermin zurückziehen.