Ebay gewärblicher Verkäufer?
Hallo, Ich habe von diese Ebay kleinanzeigen die E mail bekommen ich sei ein gewerblicher Verkäufer. Das bin ich nicht !!
Ich habe mich heute dazu entschlossen zwei meiner Reborn Babys auf der Plattform zu verkaufen. Ja ich hatte die beiden Puppen noch nicht lange und habe sie unter VB gür ein etwas teureren Preis reingestellt als ich sie gekauft hab. Jedoch das nur weil eben VB und man dann Platzt zum verhandeln hat.
Nun hat kemand meine Anzeige, vermutlich die Künstlerin von einem Baby due Anzeige gemeldet und Ebay ist der Meinung ich bin ein gewerblicher Verkäufer, was ich ja offensichtlich nicht bin. Was nun hat das Folgen? Und wie kann man dagegen vorgehen?
Ich bin erst 16 Jahre und gewiss kein gewerblicher Verkäufer.
3 Antworten
Neuware und du hast sie noch nicht lange ist ein Anzeichen auf gewerbliches Verkaufen.
Ware teurer verkaufen als du sie eingekauft hast, ist auch ein Zeichen für Gewerbe.
So arbeitet jeder Händler.
Gewinnerzielungsabsicht
Tust das regelmäßig, kann es böse werden wenn dich jemand schon beobachtet.
Ich verkaufe die Babys aber erst nächste mind 3 Monaten weiter und auch für ein billigeren Preis als ich sie gekauft habe
Und wie kann man dagegen vorgehen?
Keine Neuware zum überhöhten Preis anbieten.
Nun hat kemand meine Anzeige, vermutlich die Künstlerin von einem Baby due Anzeige gemeldet
Woher willst Du denn wissen, dass Dein Angebot gemeldet wude? Und wenn ja, woher willst Du wissen, wer Deine Angebot gemeldet hat?
Wissen Deine Eltern, was du da treibst?
Du darfst Dich zwar auf ebay Kleinanzeigen anmelden. Jedoch müssen alle Käufe und Verkäufe von Deinen Erziehungsberehtigten genehmigt werden. Diese Genehmigung kann von ebay Kleinanzeigen schriftlich angefordert werden.
Ich verkaufe die Babys aber erst nächste mind 3 Monaten weiter und auch für ein billigeren Preis als ich sie gekauft. Also nicht gewinn bringend
Und ja meine Eltern wissen das alles denn ich hab noch gar kein Konto auf das Geld überwiesen werden könnte
Wenn das ein einmaliger Verkauf war und du nicht schon oefter neue Artikel verkauft hast (vereinfacht gesagt), verkaufst du die Puppen natuerlich privat. Wenn du aber schon oefter neue Artikel verkauft hast, deutet das sehr wohl auf ein Gewerbe hin (das du mit 16 aber noch gar nicht ohne Zustimmung des Familiengerichts betreiben darfst).
Mit 16 darfst du da aber auch privat nichts verkaufen und kannst auch keine von Beginn an wirksame Kaufvertraege schliessen. Dafuer musst du noch 2 Jahre warten, bis du 18 bist.