E-Roller Papiere zulässig für Deutschland?

1 Antwort

Anleitungen und Dokumente müssen in der Sprache des Landes verfasst sein, in der das Produkt verkauft wird. Eine Ausführung in Englisch kann zusätzlich mitgeliefert werden, ist alleine aber auch nicht ausreichend — Französisch sowieso nicht. Man kann umgekehrt von einem Franzosen auch nicht verlangen, dass er Texte auf Deutsch versteht. 

https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/gebrauchsanleitung-ist-in-landessprache-mitzuliefern.html

Demnach ist das Dokument in der hier gezeigten Form für den deutschen Markt nicht zulässig.