düsseldorfer tabelle

3 Antworten

Die Lebensstellung der Eltern ist damit gemeint.

Wenn es den Eltern mehr als gut geht und sie weit mehr als das durchschnittliche Netto haben, dann kann auch der Satz erhöht werden.

Ebenso kann sich der Satz erhöhen durch Studiengebühren oder auch eine Krankenversicherung, wenn das Kind nicht familienversichert ist.


jurajurajura 
Fragesteller
 12.12.2022, 21:17

Die Düsseldorfer Tabelle hat 15 Stufen. Die 930 Eur liegen zwischen Stufe 8 und 9.

wäre also mit Lebensstellung gemeint: höheres gemeinschaftliches Einkommen als Stufe 9?

meine Tochter kommt mit 930 Eur gut aus.

Der Anwalt meiner Frau meint, ich solle ihr trotzdem 1056 Eur zahlen, weil ich zusammen mit meiner Ex-Frau Stufe 11 verdiene.

meine gehobene Lebenssituation sieht aber inzwischen nach einfacher 2 Zimmer Wohnung aus, damit mir nach Unterhalt für 3 Kinder und Frau noch etwas bleibt.

ich hätte „gehoben“ mit oberhalb der höchsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle definiert. Aber wie gesagt, eine offizielle Definition, was die Verfasser der Texte zur Düsseldorfer Tabelle damit genau gemeint haben, ist nirgends zu finden

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Roland Sperling  13.12.2022, 00:57
@jurajurajura

"Gehobene Einkommensverhältmnisse" liegen ab Einkommensstufe 9 der Tabelle vor.

Du musst maximal denjenigen Betrag zahlen, der herauskommen würde, wenn das Einkommen beider Eltern nicht zusammenaddiert würde (also allein nach Deinem eigenen Einkommen).

Falls Deine Exfrau mehr als monatlich 1.650,- Euro netto verdient, muss siesich am Unterhaltbeteiligen.

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Kessie1  13.12.2022, 19:46
@jurajurajura

Die 930 Euro beziehen sich ja auf Studenten die eine eigene Wohnung haben. wohnt das "Kind" noch Zuhause bei einem Elternteil, dann wird das bereinigte Netto beider Elternteile als Bedarf gesehen. Aber jeder Elternteil muss auch nur so viel zahlen, wie er alleine zahlen müsste mit seinem bereinigtem Netto.

Und in den 930 Euro ist auch das Kindergeld in Höhe in von 250 Euro enthalten, genau wie im Bedarf, wenn das Kind noch Zuhause wohnt.

Wenn der Anwalt also meint, du alleine müsstest 1056 Euro zahlen, dann wäre dein Einkommen jenseits der 11000 Euro, was dann zu deiner Aussage "3 Kinder und Frau" keinen Sinn macht.

Denn gerade bei mehreren Unterhaltsberechtigten wird in der Regel auch abgestuft, da die Düsseldorfer Tabelle auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist.

Wohnt das Kind also noch Zuhause?

Ein Beispiel: 2 Kinder unter 18, eine vorrangige Exehefrau / Ehefrau, ein studierendes Kind welches bei der Mutter lebt und du hast 6000 Euro bereinigtes Netto, die Ex liegt unter 1650: erstmal würde gesehen wie hoch der Bedarf des Studenten ist, aber dann würde die Rechnung der Leistungsfähigkeit aufgemacht und da wären die neue Ehefrau / oder die alte Ehefrau mit Bedarf (die hat z.B. kein Einkommen) und die minderjährigen Kinder vorab berücksichtigt und erst DANN kommt der Student dran.

Also wovon redet der Anwalt der Exfrau? Und was hat er damit überhaupt zu tun? Denn er kann nicht den Sohn und die EX vertreten - Stichwort Interessenskonflikt.

Und da sie (in der Theorie) auch zum Barunterhalt verpflichtet ist, hat der sich eh raus zu halten, wenn er sie vertritt.

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Aus dem Einkommen leitet sich die generelle Höhe als Berechnungsgrundlage ab. Deine 930€
Ob nun dieser Betrag erhöht werden kann hängt von den Lebensumständen ab.
Benötigt das Kind besondere Lebensmittel (Allergie), Besondere medizinische Behandlungen, Aber auch ist es gewohnt dreimal in Urlaub zu gehen, ...
so könnte dieser Betrag nach oben korrigiert werden.
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Gerne auch das zuständige Landratsamt -Sozialkassen- um Auskunft bitten.
Hier gibt es Sachbearbeiter, die sich nur mit solchen Fällen befassen.
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Sollte es um dich selbst gehen, von deinen Eltern diese Höhe zu beanspruchen, wenn deren Gehalt dies hergibt, steht dir dies zwar zu. Eltern sich aber Meinung nach nicht dazu da, alle Steine aus dem Wege zu räumen. Der Standard Student arbeitet nebenher, damit es über die Runden reicht.


jurajurajura 
Fragesteller
 12.12.2022, 21:21

Der Tipp mit dem Landratsamt ist super, dort frage ich morgen gleich mal an - Danke

und ja, meine Tochter kommt mit 930 eur aus :)

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IchMalWiederXY  12.12.2022, 22:19
@jurajurajura

mmhh. Wenn ihr als Eltern, dies ohnehin "freiwillig" zugesteht, warum dann noch nach oben korrigieren..

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Nein. Es ist eine bestimmte Lebenssituation gemeint, die die Eltern finanziell außergewöhnlich belastet, wie zum Beispiel ein hoher Hauskredit.


jurajurajura 
Fragesteller
 12.12.2022, 21:23

Hmmm, das glaube ich nicht. Eine außergewöhnliche finanzielle Belastung sollte ja nicht dazu führen noch mehr bezahlen zu müssen

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