Vater fordert Energiepauschale ein?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch die Energiepauschale ist unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu bewerten und somit verringert das seinen Unterhaltsbetrag. Genau wie die Sonderzahlung beim Kindergeld.

Auch im umgekehrten Fall würde sie ja Anrechnung finden bei der Errechnung des bereinigten Netto.

Da Fahrtkosten bereits über den Werbekostenpauschbetrag oder die Anrechnung von Fahrtkosten als Werbungskosten berücksichtigt werden, dürfte die Energiepreispauschale unterhaltsrechtlich als Einkommen zu bewerten sein und eventuell die Höhe der Unterhaltszahlungen positiv beeinflussen.

https://www.unterhalt.com/aktuelles/wie-wirkt-sich-das-steuerentlastungsgesetz-auf-unterhalt-aus.html

Oder gibt es einen statischen Titel der etwas anderes sagt? Auch bei einem dynamischen Titel dürfte er die Zahlbeträge nicht selbst abändern.

Du könntest es ansonsten natürlich auf eine Musterklage hinaus laufen lassen.

Und er fordert ja nach die Pauschale von dir, sondern reduziert seine Unterhaltsleistung um diese Beträge.

Da dieses Thema gerade erst aktuell ist, gibt es dazu noch keine Gerichtsurteile, die es anders bewerten würden.

Versuche dich einfach auf die Anrechnung der Hälfte zu einigen.


Flavidati 
Fragesteller
 15.03.2023, 13:25

Danke für deine Antwort, habe nun etwas nachgeforscht und hab meiner Meinung nach rausbekommen, wie ich jetzt damit umgehen soll:

Die Energiepauschalen sind ja jeweils Einkommen (für mich nicht steuerpflichtig). Bei Einkommen des Unterhaltsempfängers wird 50 € für den Empfänger beseitige gelegt und der Restbetrag wird (wenn der Unterhaltspflichtige den vollen Unterhalt bezahlt) durch zwei geteilt.

(200 € - 50 €) / 2 = 75 €

(300 € - 50 €) / 2 = 125 €

demnach stehen meinem Vater von den 500 € Energiepauschalen nur 200 € zu.

Ich denke so ist's richtig mhmm..

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Kessie1  15.03.2023, 13:50
@Flavidati

Verstehe die Rechnung ehrlich gesagt nicht.

Wieso werden 50 Euro abgezogen und die Summen halbiert?

Ich finde auf die Schnelle auch nichts zum Thema. Vielleicht liege ich mit meiner Einschätzung auch falsch. Aber der Kinderbonus findet ja auch Berücksichtigung im Unterhalt. Und die Energiepauschale erhöht das durchschnittliche Netto des Unterhaltsverpflichteten. Warum sollte es also nicht in die andere Richtung gelten?

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Flavidati 
Fragesteller
 15.03.2023, 14:33
@Kessie1

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/eigenes-einkommen-des-kindes/

Ich hab meine Rechnung von hier.

Ich bin mir nicht sicher ob der Link den du geschickt hast, zu meiner Frage passt. Ich bin ja derjenige der die Energiepauschale bekommt. In dem Link geht es doch darum was passiert mit dem Unterhalt, wenn der Unterhaltspflichtige ein weiteres Einkommen in Form der Energiepauschale erhält. Mein Vater hat ja auch 300 € von seinem Arbeitgeber erhalten.

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Kessie1  15.03.2023, 15:28
@Flavidati

Ja, ich weiß, dass es in dem Link um den umgekehrten Fall geht. Nur beim Unterhaltszahler wird entsprechend ja auch die Energiepauschale als Einkommen gewertet, da es das Netto erhöht. Und so gesehen wäre es nicht verständlich, wenn es beim Unterhaltsempfänger nicht so sein sollte.

Bei deinem Link geht es um minderjährige Kinder in der Berechnung und um die ausbildungsbedingte Pauschale die abgezogen wird. Das hat allerdings nichts mit der Energiepauschale zu tun.

Wärst du minderjährig und würdest Zuhause wohnen und eine Berufsausbildung machen, dann würde von der Ausbildungsvergütung pauschal 100 Euro abgezogen und den Eltern steht rein rechnerisch je die Hälfte vom Rest zu.

Du bist aber Student mit einer eigenen Wohnung und volljährig. Hier wird auf deinen pauschalen Bedarf in Höhe von 930 Euro das volle Kindergeld abgezogen. Auch die Sonderzahlung vom Kindergeld würde voll in Anrechnung gebracht werden.

Dein Vater zahlt nach Düsseldorfer Tabelle? Inwiefern? Denn mit eigener Wohnung wird nicht mehr das bereinigte Netto der Eltern als Grundlage des Bedarfes errechnet, sondern mit der Pauschale von 930 Euro gearbeitet.

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Flavidati 
Fragesteller
 15.03.2023, 16:07
@Kessie1

Ich sehe jetzt nicht, wieso die Situation 1 b) von meinem Link nicht auf mich zutreffen würde. Im aufgeführten Beispiel wird ja zumindest mit 930 € gerechnet (die Pauschale die ich ja als alleinwohnender, volljähriger Student bekomme).

Das mit der Düsseldorfer Tabelle war ein Fehler. Mein Bruder bekommt seinen Unterhalt entsprechend nach dieser und sein Betrag ist ähnlich hoch wie meiner. Ich bekomme die Pauschale.

Also ich bin ja auch deinee Meinung, dass die Energiepauschale mein Nettoeinkommen erhöht. Nur aus meinen Link geht ja hervor, dass ich von Einkünften pauschal 50 € abziehen darf, und danach lediglich die Hälfte zur Entlastung meines Vaters vom Unterhalt abgezogen wird.

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Es ist nicht ungewöhnlich, dass Eltern von ihren Kindern eine Beteiligung an den Kosten für Energie und andere Ausgaben im Haushalt verlangen. Allerdings sollten diese Absprachen vorab getroffen und schriftlich festgehalten werden. Wenn Ihr Vater nun plötzlich eine Energiepauschale von Ihnen einfordert, sollten Sie mit ihm sprechen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es ist auch wichtig, die genauen Bedingungen der Unterhaltsvereinbarung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihr Vater das Recht hat, zusätzlich zu Ihrem Unterhalt eine Energiepauschale von Ihnen zu verlangen.


RiddickBln  15.03.2023, 02:30

Nicht ungewöhnlich, ja meine Eltern wollten damals von meinem Ausbildungsgehalt 620 € ,- 550 € + Kindergeld behalten = 700 € für 1 Zimmer in einer Wohnung die damals 420 € warm gekostet hat und das nachdem sie mir ein paar Tausend Euros abgezockt haben. Darauf bin ich ausgezogen, war billiger für mich

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Flavidati 
Fragesteller
 15.03.2023, 08:22

Ich verstehe nicht ganz wieso man auf eine einvernehmliche Lösung kommen sollte. Er zahlt mir einen pflichtgemäßen Unterhalt, der von einer Anwältin nach den Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle errechnet wurde. Kann es tatsächlich sein, dass er dann trotzdem das Recht auf die Energiepauschale hat? Es gibt ja keinen Vertrag der den Unterhalt regelt, lediglich die Vorgaben des Bundes.

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Flavidati 
Fragesteller
 15.03.2023, 08:25

Und ich wohne ja nicht im selben Haushalt wie er, deswegen verwirrt mich der erste deiner Antwort etwas.

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Nein kann er nicht. Er hat Pflicht dir Unterhalt zu zahlen, da er dich in die Welt gesetzt hat und daher Verantwortung hat.
Die Energiepauschaule soll gerade für Studenten sein, damit sie mit der Inflation copen können und nicht damit irgendein Eltern Teil sich mehr Bier leisten kann

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Geld ist für dich, damit du deine - und nicht seine - anfallende Kosten zahlen kannst. Sag das ihm so.

Lg

Die Energiekostenpauschale kann nicht auf den Unterhalt angerechnet werden, anders als die Zuschüße aus den Coronazahlungen.


Flavidati 
Fragesteller
 15.03.2023, 13:34

Ist die Energiepauschale nicht einkommenssteuerpflichtig, also wird demnach als Einkommen behandelt?

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sassenach4u  15.03.2023, 15:46
@Flavidati

Ja, das schon, aber wenn du keine Steuererklärung machen musst, dann ist sie brutto für netto.

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sassenach4u  15.03.2023, 15:54
@Der69Worker

Bei Arbeitnehmern, die ausschließlich pauschal besteuerten Arbeitslohn aus einer kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigung oder einer Aushilfstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft erzielen und im gesamten Jahr 2022 keine weiteren anspruchsberechtigenden Einkünfte haben, gehört die EPP dagegen nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen (auch keine Anrechnung auf 450 bzw. 520 EUR Grenze). Hat der Minijobber die Auszahlung nicht über den Arbeitgeber erhalten (weil dieser z. B. ausschließlich nur Minijobber beschäftigt), muss er eine Steuererklärung abgeben, um in den Genuss der EPP zu kommen.

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Der69Worker  15.03.2023, 15:57
@sassenach4u

Achso ich dachte es geht hier nicht um Arbeitnehmerverhältnis, sondern um einen Studenten/Ähnliches. Bei mir muss ich zum Glück nur meine Studium-ID geben und schon wird das verarbeitet

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Flavidati 
Fragesteller
 15.03.2023, 16:13
@sassenach4u

Ich muss keine Steuern auf die Energiepauschale zahlen, das stimmt. Jedoch wird die Energiepauschale trotzdem als Einkommen gezählt und müsste doch dann mit dem Unterhalt verrechnet werden, oder? Du meintest ja ursprünglich, es kann nicht auf den Unterhalt angerechnet werden.

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