Dürfen Rettungswagen- und Krankentransportfahrer ohne Personenbeförderungsschein fahren?
Ich habe mal bei den DRK Ortsverein in der Stadt hier den Bereitschaftsleiter gefragt, ob man denn einen Personenbeförderungsschein braucht, wenn man Krankentransport oder Rettungswagen fährt. Er verneinte das und sagte, dass so etwas hier keiner hat und das man es nicht braucht.
Nun habe ich mal nachgelesen und schwarz auf weiß steht es hier: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/personenbefoerderungsschein/
Die Bereitschaftsleitung macht sowieso einen sehr komischen Eindruck. Sie nehmen Vorschriften überhaupt nicht gerne ernst. Teilweise völlige Ignoranz, auch wenn man sie direkt darauf hinweist und alles erklärt.
4 Antworten
Das DRK stellt entweder den öffentlichen Rettungsdienst oder ist in Katastrophenschutz. Beides ist also ein öffentlicher Dienst und in diesem braucht man keinen P-Schein.
Bei privaten Untrrnehmen könnte das anders sein, aber davon weiß ich nichts.
Der Bereitschaftsleiter hat also schon recht
Nein, man benötigt im Rettungsdienst bei Transporten aus medizinischem Grund keinen Personenbeförderungsschein:
Paragraph 1 des Personenbeförderungsgesetzes (sachlicher Geltungsbereich): "dieses Gesetz gilt nicht für Fahrten mit Krankenkraftwagen, wenn damit Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/oder der Ausstattung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist".
Paragraph 48 der Fahrerlaubnisverordnung (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung): "der zusätzlichen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für Fahrten mit Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste".
Anders ist dies bei nicht medizinisch notwendigen Fahrten, es gibt zum Beispiel Privatunternehmen, die unqualifizierte Krankenanbieten durchführen, der Patient also tatsächlich nur gefahren werden muss und keiner medizinisch- fachlichen Betreuung bedarf, hierfür braucht der Fahrer einen Personenbeförderungsschein. Aufgrund der Tatsache, dass moderne Rettungswagen über 3.500 Kg zulässige Gesamtmasse haben und der RTW Fahrer somit eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 besitzen muss, sind die ärztlichen Untersuchungen aber identisch zum Personenbeförderungsschein🤷♂️. Mfg.
- Das liegt aber an Deiner mangelnden Lesekompetenz. Weiter unten im Text steht, dass Fahrer von Fahrer von Krankenwagen von Katastrophenschutz, Feuerwehr oder anderen, staatlich anerkannten Rettungsdiensten keinen Personenbeförderungsschein brauchen.
Im Übrigen habe ich Zivi im Rettungsdienst gemacht.... daher wusste ich das schon, denn ich habe auch Kranken- und Rettungswagen gefahren. ;)
Tatsächlich. Ich habe nur die Überschrift: "Neben Taxifahrern müssen auch die Fahrer in folgenden Vehikeln und Tätigkeitsfeldern einen P-Schein besitzen:"
gelesen und bin die einzelnen Punkte abgegangen. Das dazwischen so unscheinbar noch mal das gegenteil steht, darauf habe ich nicht geachtet.
Danke dir.
Das DRK ist ein staatlich anerkannter Rettungsdienst, daher greift hier die Ausnahmeregelung.