Dürfen Eltern rauswerfen?

11 Antworten

Es wird einen Grund geben, warum dich deine Eltern aus dem Nest werfen wollen. Vermutlich liegt er darin, dass du Flügge werden solltest, denn du bist erwachsen.

Ihre Pflicht besteht darin, dir deine erste Ausbildung zu ermöglichen, also dich finanziell darin unterstützen müssen.

Also wärst du in einer Ausbildung oder würdest noch zur Schule gehen könnten sie dies nicht einfach so machen.

Von daher versuche dich mit deinen Eltern zu einigen. Denn ich kann mir vorstellen, dass sie dir etwas Druck machen wollen weil du nicht in die Gänge kommst, was deine Berufswahl betrifft. Mit dem nötigen Einsatz eine Lehrstelle oder Studienplatz zu suchen.

Von Experte Prinzessle bestätigt

Grundsätzlich haben Kinder Anspruch auf Unterhalt gegenüber ihren Eltern, bis sie entweder einen berufsqualifizierenden Abschluss erlangen oder 25 Jahre alt sind. Dabei haben Kinder wiederum die Pflicht, sich auch darum zu bemühen, einen solchen Abschluss zu erlangen.

Das hat ursprünglich mal dazu geführt, dass es hieß, dass während eines FSJ keine Unterhaltspflicht bestünde, weil das eine freie Entscheidung und eine bewusste Verzögerung des Kindes sei, einen solchen Abschluss zu erlangen.

Inzwischen haben aber mehrere Gerichte entschieden, dass das doch nicht richtig ist und ein FSJ wegen der ganzen Aspekte wie Persönlichkeitsentwicklung und Reife durchaus im weiteren Sinne dem Erreichen eines Abschlusses dient. Somit sieht die Rechtssprechung inzwischen auch während eines FSJ den Unterhaltsanspruch als vorhanden.

Wenn deine Eltern dich also während es FSJ rauswerfen, sind sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Wie hoch der ist, hängt von ihrem Einkommen ab und ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Die günstigere Alternative dürfte es für sie aber definitiv sein, wenn sie dich weiter bei sich wohnen lassen und dich dort versorgen...


Prinzessle  24.06.2021, 21:51

Da habe ich etwas dazu gelernt aus deiner fundierten Antwort. Danke.

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NonNam  24.06.2021, 22:08

Wo nehmt Ihr die "25 Jahre" her? Ich finde die nirgendwo.

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HappyMe1984  24.06.2021, 22:13
@NonNam

Krass, da hast du tatsächlich recht! Gerade noch mal nachgelesen - Unterhaltspflicht kann auch in bestimmten Fällen deutlich länger bestehen, es gibt wirklich keine Altersgrenze. Die 25 Jahre gelten als Obergrenze für allerlei andere Leistungen, aber tatsächlich nicht beim elterlichen Unterhalt während der Ausbildung...

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NonNam  24.06.2021, 22:15
@HappyMe1984

Ganz genauso ist es. Und bei der TE endet die Unterhaltspflicht mit 18. Das war es. (Außer es folgt jetzt eine Ausbildung)

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HappyMe1984  24.06.2021, 22:16
@NonNam

Nope, eben nicht! FSJ = Unterhaltspflicht bleibt bestehen.

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NonNam  24.06.2021, 22:19
@HappyMe1984

Ja. Gibt Ausnahmen. Zweifelsfrei. Aber grundsätzlich endet die Unterhaltspflicht mit 18 Jahren. Gibt es da noch schulische Ausbildungen, Studium o.ä. läuft sie eben weiter. Altersbegrenzung gibt es da so nicht.

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Sie dürfen das Kind rauswerfen müßen aber Unterhalt zahlen.

bis zum 25. Lebensjahr sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder ohne oder im Laufe der Ausbildung mindestens finanziell zu unterstützen.

ein Recht auf eine eigene Wohnung hat man nur wenn man 1) von den Eltern entfernt die Ausbildung macht, 2) selbst oder von den Eltern unterstützt die eigene Wohnung finanzieren kann oder 3) ein schweres Zerwürfnis mit den Eltern hat, also nicht mehr zuzumuten ist bei denen zu wohnen.

in allen anderen Fällen gibt es keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung bei einer selbstbewohnten Wohnung

Eltern müssen dir eine gleichwertige Ausbildung wie die Eltern selbst ermöglichen, sofern es denen möglich ist.

Ein Wohnrecht zuhause gehört nicht dazu.

Während deiner Ausbildung müssen die dich aber finanziell unterstützen.