Drohung an der Hotline mit Öffentlichkeit?

4 Antworten

darauf hin kam Mail der Versicherung das ich offen mit der Rufschädigung des Unternehmens gedroht habe

Die Veröffentlichung wahrer Tatsachen ist keine Rufschädigung.

in dem Telefonat habe ich geäußert das wir auch in Betracht ziehen an die Öffentlichkeit zu gehe.

Das war nicht schlau.

Zumal man solche Dinge papierschriftlich regeln sollte.

gestern habe ich bei der Versicherung meiner Freuden angerufen.

Aus welchem Grund?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Abcfgh686 
Fragesteller
 08.05.2024, 12:47

Schriftlich haben wir es auch Versucht, leider bekommen wir da zum Teil keine Antwort.

Die Versicherung hat uns seit einem halben Jahr hin und möchte immer wider neue Unterlagen haben.

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Nein, du hast nicht strafbares gemacht. Du hast das verbriefte Recht, die Wahrheit zu verbreiten!

Verstehst du den Unterschied zwischen „offen“ und „öffentlich“ nicht?

Die Drohung, an die Öffentlichkeit zu gehen, ist keine Straftat. Da kommt es dann auf den tatsächlichen Vorwurf an. Aber noch hast du ja nichts gemacht.

Abcfgh686 
Fragesteller
 08.05.2024, 12:48

Doch ich kenne den Unterschied.

hab halt Angst das die Versicherung es irgendwie so dreht das ich Probleme bekomme

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