Darlehensvertrag zurückgezogen?

6 Antworten

Die können nicht einfach so zurückziehen.

Es sei denn, der Vertrag enthält Formulierungen wie:....vorbehaltlich......

Das heißt, dass bestimmte Bedingungen erst erfüllt sein müssen, ehe der Vertrag wirksam wird, z.B. positive Schufa-Auskunft, Nachweis von Sicherheiten, Verdienstbescheinigung usw.

Einfach so kann eine Bank das nicht, den Widerruf müssen sie begründen:

"Nach den AGB der Banken und Sparkassen ist eine außerordentliche fristlose Kündigung nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere immer dann vor,

  • wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die für die Kreditentscheidung der Bank von erheblicher Bedeutung waren;
  • wenn eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden oder eine wesentliche Verschlechterung der Werthaltigkeit der als Sicherheit hinterlegten Immobilie eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist;
  • wenn der Kunde seiner Pflicht zur Bestellung oder Verstärkung vorn Sicherheiten trotz angemessener Fristsetzung nicht nachkommt."

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-darf-eine-bank-einen-kredit-kuendigen-wie-koennen-sich-bankkunden-gegen-eine-kuendigung-wehren_123198.html

Ja, das Recht hat die Bank.

Nach Prüfung ist die Bank wohl zu dem Schluss gekommen, dass Dein Vater nicht kreditwürdig ist ...?


Ja - dies ist möglich, wenn die Angaben nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden.

z.B. fehlerhafte Einkommen, Schulden nicht angegeben,  angegebene Sicherheiten nicht vorhanden sind.

Außerdem müsste auch in dem Darlehensvertrag ein Hinweis auf die Schufa stehen und wenn dort negative Einträge vorliegen, kommt ebenfalls kein Darlehen zustand.

So einfach ist das nicht. Die Bank muss vor Unterzeichnung die Bonität prüfen. Geltend machen können Sie nur eine kurzfristige Verschlechterung der Bonität wie Schufameldung nach Vertragsschluss oder falsche Angaben.

Zurückziehen können Sie auch wenn im Verrrag genannte Bedingungen nicht erfüllt sind. Dies muss aber nachweislich nicht mehr erfüllbar sein.

Ggf. eine genauere Antwort verlangen und evtl. Mit Vorgesetzten reden.es gibt aich einen Ombudsmann in Berlin. Den könnte msn zur Sprache bringen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung