Darf Vermieter Hundehaltung ohne ordentlichen Grund verbieten?

13 Antworten

Der Vermieter braucht für sein Verbot einen triftigen Grund. Hat er keinen genannt, wäre das Verbot unwirksam.

Aber: Das heißt nicht, dass Ihr euch jetzt einfach einen Hund anschaffen könnt. Vielmehr müsstest Ihr auf Zustimmung vor einem Gericht klagen.

Ich habe sowas schon ein paar mal mitgemacht. In einem Fall hat der Vermieter während der Verhandlung einen akzeptablen Grund genannt und der Mieter hat die A-Karte gezogen.

Auf rechtlicher Seite bekommst du das mit Sicherheit durchgesetzt. Notfalls mit Anwalt und Gericht.

Du hast jetzt aber schon mitbekommen, dass dein Vermieter dagegen ist.

Wenn du den Hund trotzdem anschaffst, musst du damit rechnen, dass du damit einen dauerhaften Streitpunkt mit dem Vermieter und möglicherweise auch mit deinen Nachbarn aufmachst. (Lärmbelästigung, Dreck etc.)

Nun solltest du dir überlegen, ob dir das der Hund wert ist oder nicht.

Wurde das gestz nicht geändert das man das nicht auch ohne Erlaubnis des Vermieters machen kann ?


Eigentlich nicht.

Aber was willst Du machen?

Einfach einen Hund anschaffen und riskieren den wieder weg geben zu müssen weil der Vermieter doch noch einen plausiblen Grund findet oder vom Gericht recht bekommt?

Er kann erst mal allgemein ablehnen!

Allerdings braucht er dafür, wie von dir richtig gelesen, einen guten Grund.

Hat er den nicht heißt das aber nicht du kannst machen was du willst sondern es heißt du musst rechtlich dagegen vorgehen.

Kostet Zeit, Geld und nerven und das du gewinnst steht auch nicht fest.

Auf jeden Fall ist das Verhältnis zum Vermieter aber ruiniert.

Sinnvoller wäre also das suchen einer neuen Wohnung.