Darf mein Vermieter bestimmen wie viele Leute in meiner Wohnung wohnen?

5 Antworten

Hier hat der Vermieter schlechte Karten.

  1. ist die Wohnung mit 140 m² ausreichend groß.
  2. ist die Oma ein Familienmitglied und ich denke mal, sie ist nicht nur Deine Oma, sondern Papa's oder Mama's Mutter.

Sollte es Nebenkosten geben, die nach Personenanzahl berechnet werden, wie das z. B. bei Wasser/Abwasser oder Abfallgebühren der Fall sein kann, müsst Ihr eben künftig mehr bezahlen.

Sollte der Vermieter auf die Idee kommen, wegen erhöhter Abnutzung nun auch mehr Miete zu wollen und der Markt gibt den Spielraum her, wäre auch das zu akzeptieren.

Gegenbeispiel: In eine ziemlich große Wohnung mit über 90 m² wollte eine 4-köpfige Familie noch einen Bruder von Mutter oder Vater aufnehmen. Leider gab es nicht mal ein eigenes Zimmer für ihn. Das haben wir nur für ca. 3 Monate erlaubt, zumal sich ein weiteres Kind angekündigt hatte. Der Bruder zog dann auch rechtzeitig wieder aus, aber ich bin mir nicht sicher, ob wir das "Verbot" rechtlich hätten durchsetzen können.

Da die Whg groß ist, geht das.

Verbieten kann er es in diesem Fall nicht.

Denkt aber dran, dass Nebenkosten wie Strom/Wasser/Gas steigen werden- passt den Abschlag an!

Das Argument mit den 10m2/ Person, also gingen 14 lass aber mal stecken , das ist echt nicht sinnvoll (ihr suggeriert, dass ihr da ggf nen ganzes Wohnheim einquartiert)

Eltern, Kinder und Ehepartner dürfen in die häusliche Gemeinschaft (Wohnung) aufgenommen werden ohne Zustimmung des Vermieters, vorausgesetzt, die Wohnung würde dadurch nicht überbelegt. Bei 140 m² WF wäre das für 5 Personen nicht der Fall. Es bedarf also lediglich einer schriftlichen Mitteilung, dass Opa (Name, Vorname) ab ... bei dir eingezogen ist.

So lange die Wohnung durch den Zuzug nicht überbelegt ist kann der Vermieter das nicht verweigern.

140 m² sind 5 Personen locker ausreichend.