Wie am schlausten zusammen ziehen?

6 Antworten

 Seine hat er schon gekündigt. Vorübergehend wollen wir in meiner bleiben aber der Vermieter meint das die wohnug zu klein sei für zwei Personen.

es ist unklug seine Wohnung zu kündigen, bevor man fix eine andere hat... Der Vermieter muss keine weitere Person dauerhaft in seiner vermieteten Wohnung akzeptieren. Im Mietvertrag stehst ja du auch nur als Bewohner der Wohnung drinnen.

Wir wollen uns eh eine größere Wohnung suchen. Aber wie machen wir das am schlausten wenn wir nicht doppelt Wohnungen zahlen wollen. 

das wird sich kaum vermeiden lassen. Ansonsten müsst ihr kündigen und dann schauen dass ihr anschließend SOFORT eine Wohnung habt. Da müsst ihr dann auch Wohnungen nehmen, die ihr normalerweise nicht genommen hättet.
habt ihr auch Möbel die ihr mitnehmen wollt? Dann müsst ihr mind 1 Monat 2x Miete bezahlen. Ansonsten musst du mit deinem Möbel am z.b. 31.10 aus der Wohnung raus und darfst die Möbel aber erst am nächsten Tag in der neuen Wohnung aufstellen - und was macht ihr den 1 Tag mit en Möbeln? Wo lagert ihr die zwischen?

nd die meisten Wohnungen sind meist schon ab sofort zu mieten. Ist ja auch doof wenn ich 3 Monate lang die Wohnung zahlen muss und er 3 Monate lang so nh hohe Miete alleine zahlen muss obwohl wir ja die Kosten teilen wollten.

viel Wahl habt ihr nicht wenn ihr nicht zwischendurch evt bei euren Eltern wieder einziehen wollt. es ist normal dass man 1-2 Monate Überschneidung hat - mind 1 Monat ist ja wie gesagt sogar sinnvoll

Du kannst zum Beispiel für einen Nachmieter sorgen.

Ich hätte die zwei Wohnungen behalten, bis man eine gemeinsame Neue hat. Aber wenn ihr so klar kommt, dann bleibt halt jetzt da, und sucht was neues. Das mit der Frist ist so ne Sache. Du musst ja die 3 Monate eh bezahlen, wenn dau Geld auf der hohen Kante hast, kannst du ja totzdem vorzeitig umziehen. Da muss man ein bisschen jonglieren. Aber es gibt auch glaube ich selten leere Wohnungen, also, man kann immer verhandeln

Eine neue Wohnung suchen und den Vertrag so abschließen, dass dieser mit der Kündigungsfrist der alten Wohnung zusammen passt.